Entwicklungen, News und Termine rund

um die Prämien 2025

Das Wichtigste auf einen Blick

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Prämien mit nützlichem Hintergrundwissen und praktischen Tipps.

Prämiensituation 2025

Was tut sich 2025 bei den Krankenversicherungsprämien?


2025 werden im Schweizer Durchschnitt Prämienanpassungen nötig sein – je nach Region und Versicherung unterschiedlich und abhängig von den jeweiligen Leistungskosten innerhalb einer Prämienregion. Die durchschnittliche Prämienerhöhung in der Schweiz liegt in der Grundversicherung bei 6 Prozent. Auch bei Sanitas sind 2025 Anpassungen notwendig. Dass die Leistungskosten Jahr für Jahr steigen, hat viele Gründe: der medizinische Fortschritt mit teuren Therapien und die steigende Lebenserwartung, aber auch der Ausbau der Leistungen in der Grundversicherung.

Gemeinsam Ihre Prämie optimieren


Mit dieser Situation sind auch wir nicht glücklich. Umso mehr versprechen wir Ihnen: Wir sind für Sie da und garantieren Ihnen weiterhin ein breites Leistungsangebot für individuelle Lösungen und alternative Grundversicherungsmodelle mit attraktiven Rabatten. So bleiben wir Ihre Gesundheitspartnerin für jedes Bedürfnis und Budget – heute und auch in Zukunft.

Detaillierte Informationen zu Ihrer persönlichen Prämie erhalten Sie im Oktober zusammen mit Ihrer Versicherungspolice. Die Prämienrechnung fürs kommende Jahr folgt im Dezember.

Grundversicherung

Alter und Wohnort beeinflussen die Leistungskosten


Hat sich Ihre Grundversicherungsprämie stärker verändert als in den Vorjahren? Nebst den Prämienanpassungen kann dies auch mit Ihrem Alter oder mit Ihrem Wohnort zusammenhängen. Denn die Leistungskosten können von Region zu Region stark variieren. In der Stadt sind sie meist höher als auf dem Land, in der West- höher als in der Deutschschweiz. Die folgenden Grafiken zeigen, welche Faktoren Ihre Grundversicherungsprämie beeinflussen:

Prämienregion

Praemienregion

 

Die Krankenversicherungsprämie wird unter anderem durch die Prämienregion beeinflusst, in der Sie wohnen. Welche Gemeinde zu welcher Prämienregion gehört, definiert das Eidgenössische Departement des Innern (EDI).

Versicherungsmodell

Versicherungsmodell

 

Mit einem alternativen Grundversicherungsmodell profitieren Sie von Rabatten und einer zentralen Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen – zum Beispiel Ihre langjährige Hausärztin oder das telemedizinische Zentrum.

Wahlfranchise

Wahlfranchise

 

Mit der Wahl einer höheren Franchise können Sie gezielt Prämien sparen. Sie tragen aber auch ein grösseres finanzielles Risiko im Krankheitsfall. Für Kinder bis 18 Jahre ist die Wahl einer Franchise von 0 Franken möglich.

Rabatte in alternativen Versicherungsmodellen

Alle Grundversicherungen bieten die gleichen Leistungen, unabhängig vom Grundversicherungsmodell. Aber Sie können mit der Wahl der Versicherung einfach entscheiden, an wen Sie sich bei gesundheitlichen Fragen als erstes wenden möchten. Je mehr Kosten in einem Modell durch optimale Behandlungswege gespart werden können, desto höher ist der Prämienrabatt im Vergleich zum Standardmodell:

  • Medbase MultiAccess: Expertennetzwerk von Medbase als medizinische Anlaufstelle
    10 bis 15% Rabatt
  • NetMed: Erstberatung in einer Praxis aus einem medizinischen Netzwerk 
    7 bis 19% Rabatt
  • CareMedErstberatung durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin
    7 bis 10% Rabatt
  • CallMedFlexibler Behandlungsplan nach telemedizinischer Erstberatung
    7 bis 12% Rabatt
  • Compact One: Verbindlicher Behandlungsplan nach telemedizinischer Erstberatung
    9 bis 23% Rabatt

Zusatzversicherung

Gute Nachrichten für viele Versicherte


Die Prämien der Zusatzversicherungen sind überwiegend stabil oder sinken sogar. Dies hängt von der Produktlinie oder der spezifischen Versicherung ab. Gute Nachrichten gibt es insbesondere bei den Zusatzversicherungen Medical Private, Hospital Extra Liberty, Hospital Top Liberty und Corporate Hospital Top. Hier profitieren unsere Versicherten 2025 von einem Prämienrabatt oder einer Prämiensenkung. Bei allen anderen Spitalzusatzversicherungen bleiben die Prämien stabil.

  • Prämien der Zusatzversicherungen

    Die Prämien dieser beliebten Zusatz- und Spitalzusatzversicherungen von Sanitas bleiben 2025 stabil (Liste nicht abschliessend): 

    Vital
    Easy
    Dental
    Dental Basic
    Kinderwunsch
    Hospital Standard Liberty
    Hospital Day Comfort

    Bei diesen Zusatzversicherungen profitieren Versicherte von einem Rabatt oder einer -senkung auf die Monatsprämie (Liste nicht abschliessend):

    Medical Private 10 Prozent Rabatt 
    Hospital Top Liberty
    15 Prozent Rabatt 
    Nicht-Listenspitäler 15 Prozent Rabatt (unverändert) 
    Corporate Hospital Top  10 Prozent Rabatt
    Hospital Extra Liberty 5.3 Prozent Senkung, je nach Altersgruppe

    Bei diesen Zusatzversicherungen gibt es Erhöhungen auf die Monatsprämie (Liste nicht abschliessend):

    Classic, Family, Jump durchschnittlich 9.1 Prozent, je nach Altersgruppe
    Corporate Alternative Care durchschnittlich 4 Prozent, je nach Altersgruppe 
    Corporate Preventive Care
    durchschnittlich 10.3 Prozent, je nach Altersgruppe

Gut zu wissen

Aktuelle Entwicklungen, Fakten und Tipps rund um Ihre Krankenversicherung


Prämienrechnung 2025

Ihre neue Prämienrechnung erhalten Sie Mitte Dezember 2024. Ab 2025 versenden wir diese zu Beginn des Monats – und nicht wie bisher am Ende des Monats.


Dauerauftrag anpassen

Zahlen Sie Ihre Prämie per Dauerauftrag? Denken Sie daran, Ihren Dauerauftrag anzupassen, wenn sich Ihre Prämie ändert.


Prämienverbilligung 2025

Bei Fragen zur Prämienverbilligung wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde, das kantonale Sozialversicherungsanstalt oder die Ausgleichskasse.


eBill: So einfach, so sicher

Empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem mit eBill in Ihrem Online-Banking. Fügen Sie Sanitas als Rechnungsstellerin hinzu.


Prämienschulden der Eltern

Neues Gesetz ab 2024: Wer ab 1. Januar 2024 volljährig wird, muss nicht mehr für die Prämienschulden der Eltern aufkommen.


Umweltabgaben

Die Rückverteilung der Umweltabgaben für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erfolgt über die Kranken­versicherungsprämie. Das Merkblatt liegt Ihrer neuen Police bei. 

Fristen und Termine

  • Franchise in der Grundversicherung anpassen

    • Die Franchise kann nur auf den 1. Januar eines Folgejahres geändert werden.
    • Wenn Sie Ihre Franchise senken möchten, muss die Mitteilung bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.
    • Wenn Sie die Franchise erhöhen wollen, muss Ihre Mitteilung bis zum 31. Dezember bzw. bis zum letzten Arbeitstag im Dezember bei uns eintreffen. 
  • Wechsel in ein alternatives Versicherungsmodell

    Sie möchten aus einer Standardversicherung mit einer Franchise von 300 Franken in ein alternatives Versicherungsmodell (AVM) wechseln? Das ist auf jeden Monatsbeginn möglich. Wenn Sie von einem AVM in ein anderes wechseln möchten, so ist dies nur auf den 1. Januar des Folgejahres möglich. In diesem Fall muss die Mitteilung bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.

    Hier stellen wir Ihnen unsere verschiedenen alternativen Versicherungsmodelle vor. 

  • Kündigung Grundversicherung

    Krankenkasse wechseln per 1. Januar: Die Kündigung muss spätestens bis 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen.

    Krankenkasse wechseln per 1. Juli: Haben Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse die niedrigste Franchise (Erwachsene: 300 Franken, Kinder: 0 Franken) und das Standardmodell mit freier Arztwahl (kein Hausarzt-, Netzwerk- oder Telemedizinmodell) abgeschlossen? Dann können Sie per 1. Juli Ihre Krankenkasse wechseln. Ihre Kündigung muss spätestens bis 31. März bzw. bis zum letzten Arbeitstag im März bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung eintreffen.

  • Kündigung Zusatzversicherung

    Zusatzversicherungen können Sie unabhängig von der Grundversicherung abschliessen und kündigen.

    Die Kündigungsfrist ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer aktuellen Krankenkasse über die Fristen und kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung von Sanitas für Ihre neue Versicherung erhalten haben.

Mit wenigen Klicks Ihre Prämie berechnen

Häufige Fragen und Antworten

  • Wann erhalte ich meine Prämienrechnung?

    Ihre neue Prämienrechnung erhalten Sie Mitte Dezember 2024. Ab 2025 versenden wir diese zu Beginn des Monats – und nicht wie bisher am Ende des Monats.

  • Warum muss ich plötzlich mehr Prämie zahlen?

    Neben den steigenden Gesundheitskosten kann Ihr Alter eine Prämienanpassung zur Folge haben. Wenn Sie schon volljährig sind, haben Sie es vielleicht bemerkt: Ihre Krankenversicherungsprämie ist plötzlich höher. Das ist bei allen Krankenkassen gleich und ist von Ihrem Alter abhängig. Es gibt zwei solche Prämiensprünge.

  • Was tut Sanitas gegen hohe Prämien?

    Steigende Gesundheitskosten treiben die Prämien in die Höhe. Deshalb bieten wir zahlreiche Angebote und Massnahmen an, welche die Gesundheitskosten senken können. Dazu gehören digitale Angebote, die Ihnen im Krankheitsfall schnelle Hilfe bieten und unnötige Arztbesuche oder falsche Therapien vermeiden. Hinzu kommen präventive Angebote, die Sie rund um einen gesunden Lebensstil unterstützen. Denn: Krankheiten vorzubeugen ist immer besser, als sie zu heilen – auch finanziell.

    So reduzieren wir Gesundheitskosten:

    Mit innovativen Services im Sanitas Portal (Symptom-Check, Guide für mentale Gesundheit, Sanitas Active, Gesundheitsberatung)

    Durch praktische Inhalte zu Prävention und Gesundheitsförderung im Online-Magazin

    Durch regelmässige Rechnungskontrollen, um ungerechtfertigt hohe oder nicht versicherte Leistungen zu identifizieren

    Durch regelmässige Tarifverhandlungen mit Leistungserbringern (z.B. Spitälern)

    Durch unser Case Management, das Kundinnen und Kunden in gesundheitlich schwierigen Lebenssituationen für einen optimalen Genesungsprozess und ideale Kosteneffizienz unterstützt.

  • Was ist eine Prämienverbilligung und wer bezahlt diese?

    Die individuelle Prämienverbilligung oder auch Krankenkassenverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung bei den Grundversicherungsprämien. Sie entlastet Personen, deren jährliches Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Bund stellt den Kantonen einen Betrag für die Prämienverbilligung zur Verfügung.

    In den meisten Kantonen werden die Beiträge aufgrund der Steuerveranlagung automatisch ausbezahlt. In einigen Kantonen muss jedoch ein Gesuch bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. In den meisten Fällen sind dafür Fristen einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei den Behörden Ihres Kantons oder Ihrer Wohngemeinde über das weitere Vorgehen zu informieren.

    Eine Liste mit den zuständigen kantonalen Stellen finden Sie hier.

  • Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

    Anspruch auf Prämienverbilligung haben Einzelpersonen sowie Ehepaare und Familien, deren jährliches Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Anspruchsberechtigung ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen werden die Anspruchsberechtigten direkt informiert, in einigen Kantonen besteht eine Antragspflicht.

    Für junge Erwachsene gelten allgemeine Regeln: Während der Erstausbildung erhalten sie die Prämienverbilligung bis zum Abschluss der Ausbildung. Für junge Erwachsene ab 18 Jahren gelten eigene Steuerfaktoren, auch wenn sie bei den Eltern wohnen.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei den Behörden Ihres Wohnkantons oder Ihrer Wohngemeinde zu erkundigen. Eine Liste der zuständigen kantonalen Stellen finden Sie hier.

  • Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

    Grundversicherung wechseln

    Sie können Ihre Krankenkasse jeweils auf den 1. Januar wechseln. Falls Sie ein Versicherungsmodell mit tiefster Franchise (Erwachsene: 300 Franken, Kinder: 0 Franken) und freier Arztwahl gewählt haben, ist ein Wechsel der Versicherung auch per 1. Juli möglich. Sind Sie neu in der Schweiz? Dann finden Sie hier alle Informationen zum Versicherungsabschluss.

    Zusatzversicherung wechseln

    Wenn Sie noch keine Zusatzversicherung haben oder Ihre bestehende Versicherung beibehalten möchten, können Sie jederzeit eine Zusatzversicherung bei Sanitas abschliessen. Möchten Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung kündigen und zu Sanitas wechseln? Dann beachten Sie bitte die Kündigungsfristen Ihrer bisherigen Krankenkasse.

  • Kann ich meine Krankenkasse telefonisch kündigen?

    Nein. Sie müssen die Krankenkasse schriftlich kündigen. Alle Krankenversicherungen akzeptieren die Kündigung per Post. Bei einigen können Sie auch per E-Mail kündigen. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. In jedem Fall bedarf es auf dem Kündigungsschreiben der handschriftlichen Unterzeichnung aller volljährigen Personen, die von der Kündigung betroffen sind.

  • Kann ich nur die Grundversicherung wechseln und meine Zusatzversicherung behalten?

    Ja. Die Grundversicherung können Sie unabhängig von der Zusatzversicherung abschliessen und kündigen. Vermerken Sie Ihren Wunsch einfach auf dem Kündigungsschreiben an Ihre Krankenversicherung.

  • Was muss ich bei einem Umzug hinsichtlich Krankenkasse beachten?

    Warum ändert sich bei einem Umzug die Prämie? Muss ich meine Adressänderung schriftlich mitteilen? Darf ich noch am alten Wohnort ins Spital? Bei einem Umzug gibt es einige Fragen zu klären, die sich auf Ihre Krankenversicherung beziehungsweise Prämie auswirken. Hier finden Sie eine Übersicht häufiger Fragen und hilfreichen Antworten dazu. 

  • Wann erhalte ich meine neue Versichertenkarte?

    Sie erhalten Ihre Versichertenkarte per Post. Das kann bis zu sechs Wochen dauern. Falls Sie in der Zwischenzeit die Versichertenkarte für Medikamente oder medizinische Behandlungen benötigen, können Sie Ihrer Ärztin, Ihrer Therpeutin oder Ihrem Apotheker auch Ihre Kundennummer angeben.

    Tipp: Mit dem Sanitas Portal haben Sie Ihre Versichertenkarte immer dabei. Ein leichtes Schütteln genügt – und schon erscheint Ihre Versichertenkarte in der App. Die Schüttelfunktion aktivieren Sie in den Einstellungen der App. Das Sanitas Portal als App können Sie hier herunterladen.

    Weitere Informationen zur Versichertenkarte finden Sie hier.

  • Details Prämienrabatte Grundversicherung

    CallMed: 7 bis 12% Rabatt

    Beispiel Rabatt 7%: Erwachsenenprämie CallMed im Vergleich zu Basic
    (Aargau, Franchise CHF 300.-, mit Unfall)

    Beispiel Rabatt 12%: Erwachsenenprämie CallMed im Vergleich zu Basic
    (St. Gallen 3, Franchise CHF 2500.-, mit oder ohne Unfall)

     

    CareMed: 7 bis 10% Rabatt

    Beispiel Rabatt 7%: Erwachsenenprämie CareMed im Vergleich zu Basic
    (Aargau, Franchise CHF 300.-, mit Unfall)

    Beispiel Rabatt 10%: Erwachsenenprämie CareMed im Vergleich zu Basic
    (Appenzell Innerrhoden, Franchise CHF 2500.-, mit oder ohne Unfall)

     

    Compact One: 9 bis 23% Rabatt

    Beispiel Rabatt 9%: Erwachsenenprämie Compact One im Vergleich zu Basic
    (Aargau, Franchise CHF 300.-, mit Unfall)

    Beispiel Rabatt 23%: Erwachsenenprämie Compact One im Vergleich zu Basic
    (Genf, Franchise CHF 2500.-, mit oder ohne Unfall)

     

    Medbase MultiAccess: 10 bis 15% Rabatt

    Beispiel Rabatt 10%: Erwachsenenprämie Medbase MultiAccess im Vergleich zu Basic
    (Bern 1, Franchise CHF 300.-, mit Unfall)

    Beispiel Rabatt 15%: Erwachsenenprämie Medbase MultiAccess im Vergleich zu Basic
    (Appenzell Innerrhoden, Franchise CHF 2500.-, mit oder ohne Unfall)

     

    NetMed: 7 bis 19% Rabatt

    Beispiel Rabatt 7%: Erwachsenenprämie NetMed im Vergleich zu Basic
    (Luzern 1, Franchise CHF 300.-, mit Unfall)

    Beispiel Rabatt 19%: Erwachsenenprämie NetMed im Vergleich zu Basic
    (Appenzell Innerrhoden, Franchise CHF 2500.-, mit oder ohne Unfall)