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Alles zur Krankenversicherung in der Schweiz

Planen Sie Ihren Umzug in die Schweiz oder leben Sie seit Kurzem hier? Erfahren Sie, was es braucht, um richtig versichert zu sein.

Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

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In den meisten europäischen Ländern gibt es eine Krankenversicherungspflicht – so auch in der Schweiz. Wenn Sie in die Schweiz ziehen und hier arbeiten oder eine Rente aus der Schweiz beziehen, sind Sie laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) dazu verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. 

  • Wer ist versicherungspflichtig?

    Die Versicherungspflicht gilt für alle Personen, die dauerhaft in der Schweiz wohnen. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert sein, Erwachsene ebenso wie Kinder. Es gibt keine Familienversicherung. Und für jeden und jede fallen auch einzeln Krankenkassenprämien an, kurz Prämie. 

  • Wer ist von der Versicherungspflicht ausgenommen?

    Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Sie, wenn …  

    • … Sie in der Schweiz wohnen, jedoch in einem EU-/EFTA-Staat erwerbstätig sind oder ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat erhalten. 
    • … Sie von einem EU-/EFTA-Staat für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in die Schweiz entsandt werden. 
    • … Sie Mitglied diplomatischer oder konsularischer Missionen sowie Angestellte oder Angestellter von internationalen Organisationen sind, die Vorrechte nach internationalem Recht haben. 
    • … Sie ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in die Schweiz kommen.   

    Für Personen, die in Europa wohnen, aber in der Schweiz arbeiten oder studieren, gelten hingegen besondere Bedingungen.

  • Wann beginnt die Versicherungspflicht?

    Die Versicherungspflicht beginnt am Tag der Einreise in die Schweiz. Sie haben jedoch eine Frist von drei Monaten für den Abschluss einer Grundversicherung. Wenn Sie dies zum Beispiel nach zwei Monaten tun, müssen Sie rückwirkend die ersten beiden Monate nachzahlen. Dies liegt daran, dass Ihre Krankenversicherung auch rückwirkend für diese Zeit mögliche Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich für eine Krankenversicherung zu entscheiden. 

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Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, häufig Grundversicherung genannt, sichert eine qualitativ hochstehende und umfassende Grundversorgung für die Schweizer Bevölkerung. Ob bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft: Alle sind im selben Umfang versichert. Und alle der rund 60 Krankenkassen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, in ihren Grundversicherungen das gleiche Leistungspaket anzubieten. 

  • Sparen mit alternativen Modellen

    Obwohl die Leistungen in der Grundversicherung identisch sind, gibt es verschiedene Modelle, mit denen Sie sparen können. Diese unterscheiden sich darin, an wen Sie sich im Krankheitsfall zuerst wenden. Das Standardmodell ist in der Regel das teuerste, beinhaltet aber die freie Arztwahl in der ganzen Schweiz. Wenn Sie jedoch stets den von Ihnen gewählten Hausarzt kontaktieren, Ihre Symptome per Telemedizin melden oder sich an ein Expertennetzwerk wenden, erhalten Sie je nach Versicherung bei Sanitas einen Rabatt von bis zu 17 Prozent im Vergleich zum Standardmodell.  

  • Was zahlt die Grundversicherung?

    Grundsätzlich gilt: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. 

    Zum Beispiel: 

    • Behandlungen bei einem Arzt oder einer Spezialistin in der ganzen Schweiz 
    • Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung in Ihrem Wohnkanton 
    • Eine Kostenbeteiligung bei Notfallbehandlungen weltweit 
    • Medikamente, Laboruntersuchungen oder medizinische Hilfsmittel 

    Bei Unfällen trägt die Grundversicherung die Kosten nur, wenn Sie diese in der Grundversicherung eingeschlossen haben und über keine andere Versicherungsdeckung aus einer separaten Unfallversicherung – zum Beispiel über Ihren Arbeitgeber – verfügen. 

  • Wer ist in der Schweiz gegen Unfälle versichert?

    Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für dasselbe Unternehmen arbeiten, sind Sie bei Unfällen automatisch über Ihren Arbeitgeber versichert. Der Vertrag Ihres Arbeitgebers entscheidet, in welcher Abteilung Sie im Krankenhaus bei einem Unfall behandelt werden. Möchten Sie einen höheren Versicherungsschutz und eine Versorgung in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung? Dann lohnt sich für Sie der Abschluss einer Unfallzusatzversicherung. 

  • Ihre Kostenbeteiligung bei der Grundversicherung

    Erwachsene Versicherte müssen sich mit mindestens 300 Franken, der sogenannten Franchise, jährlich an den Behandlungskosten beteiligen. Sie können auch eine höhere Franchise wählen – bis zu 2500 Franken – und zahlen dafür tiefere Prämien. 

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Die freiwilligen Zusatzversicherungen in der Schweiz

In der Grundversicherung ist der Leistungsumfang überall gleich. Bei den Zusatzversicherungen hingegen legen die Krankenversicherungen selbst fest, welche Leistungen die jeweiligen Zusatzversicherungen beinhalten. Für Versicherte ist eine Zusatzversicherung überdies freiwillig. 

  • Wozu brauche ich eine Zusatzversicherung?

    Mit den Zusatzversicherungen versichern Sie Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der Grundversicherung gedeckt sind. Beispielsweise übernimmt Ihre Krankenkasse dank Zusatzversicherungen Leistungen aus der Alternativmedizin. Mit einer Spitalzusatzversicherung sichern Sie sich bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein Doppel- oder Einzelzimmer und haben die freie Arzt- und Spitalwahl.

  • Ohne Zusatzversicherung wird’s schnell teuer

    Beispiel Kieferorthopädie


    Marc Suter wird Vater. Er schliesst für seinen Sohn Tim eine Grundversicherung ab. Als Tim 12 Jahre alt ist, benötigt er eine Zahnspange. Da sein Vater keine Zusatzversicherung für Tim abgeschlossen hat, muss er die Kosten für die Behandlungen selbst tragen. 

    Mit Zusatzversicherung

    Die Zusatzversicherung Vital übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für Kieferorthopädie für Kinder unter 21 Jahren. 

    Ohne Zusatzversicherung 

    Die Grundversicherung deckt die Kieferorthopädie nicht ab. Sie müssen die Kosten selbst tragen. 

    Beispiel Rettung


    Kurt Schneider ist leidenschaftlicher Bergsteiger. Er entschliesst sich zu einer Klettertour in Frankreich. Dabei verletzt er sich ernsthaft. Seine Begleitung kontaktiert den Rettungsdienst. 

    Mit Zusatzversicherung 

    Die Spitalzusatzversicherung Hospital Standard Liberty deckt Rettungen im Ausland bis maximal 20 000 Franken pro Kalenderjahr ab. 

    Ohne Zusatzversicherung 

    Die Grundversicherung deckt Rettungen im Ausland nicht ab. Sie müssen die Kosten selbst tragen. 

  • Was muss ich beim Abschluss beachten?

    Alle Krankenkassen sind verpflichtet, jede Person bedingungslos in die Grundversicherung aufzunehmen. Anders bei den Zusatzversicherungen: Hier müssen Sie zuerst Gesundheitsfragen ehrlich beantworten. Der Krankenversicherung steht es danach frei, das Gesuch entweder ohne Vorbehalt anzunehmen, mit Vorbehalt zu akzeptieren oder einen individuellen Prämienzusatz (nur bei Sanitas) anzubieten oder es abzulehnen. Ausschlaggebend ist, ob aufgrund früherer Krankheit und des aktuellen Gesundheitszustands das Risiko von zukünftigen hohen Behandlungskosten besteht. Bei einer Annahme mit Vorbehalt werden nur gewisse Leistungen ausgeschlossen. Beim individuellen Prämienzusatz werden Sie gegen einen Aufschlag auf die Prämie auch mit Vorerkrankungen ohne Vorbehalt aufgenommen. 

    Wenn Sie eine neue Zusatzversicherung abschliessen wollen, kündigen Sie den Vertrag Ihres bisherigen Versicherers erst, wenn Sie den Aufnahmebescheid des neuen Versicherers erhalten haben. 

Weitere hilfreiche Informationen

  • Checkliste für Ihren Umzug in die Schweiz
  • Erklärung des Schweizer Krankenversicherungssystems

Häufig gestellte Fragen

  • Bis wann muss ich mich bei der Krankenkasse anmelden?

    Damit Sie optimal versorgt sind, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, also ab dem Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung oder Ihres Ausländerausweises. 

  • Bin ich durch die Krankenkasse in der Schweiz auch im Ausland abgesichert?

    Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse deckt in Grossbritannien und Nordirland sowie in EU- und EFTA-Staaten wichtige Basisleistungen wie Notfallbehandlungen ab. Anders im restlichen Ausland: Hier übernimmt die Grundversicherung maximal das Doppelte der Kosten, die in der Schweiz bei derselben Behandlung in Ihrem Wohnkanton anfallen würden. Besonders wenn Sie in Länder wie die USA, Kanada, Japan und Australien reisen und Sie notfallmässig ins Spital müssen, können unerwartet hohe Kosten auf Sie zukommen. Die Reiseversicherung Easy schliesst diese Lücke.  

  • Wie kann ich Kosten sparen?

    Mit unseren Spartipps können Sie Ihre Krankenkassenprämie und die Ausgaben für Ihre Gesundheit senken. 

  • Mein Arzt schickt mir eine Rechnung – was muss ich tun?

    In der Schweiz gibt es zwei Vorgehensweisen für die Erstattung von medizinischen Leistungen. Beim «Tiers garant» bezahlen Sie die erhaltene Rechnung und schicken anschliessend den Rückerstattungsbeleg an Ihre Krankenversicherung. Beim «Tiers payant» schickt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Rechnung direkt an die Krankenversicherung. Mehr Informationen

  • Bisher hatte ich eine Versicherung für die ganze Familie. Ist dies auch in der Schweiz möglich?

    In der Schweiz muss für jede Person eine eigene Krankenversicherungsprämie entrichtet werden. Wer mit der Familie in die Schweiz zieht, muss für jedes Familienmitglied bei einer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abschliessen.  

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