Kostenübernahme

bei Psychotherapie & psychologischer Beratung

Psychotherapie: Das zahlt Sanitas

Holen Sie sich Unterstützung, wenn die Psyche leidet. Die Grundversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Psychotherapie.

Wie unterscheiden sich Psychotherapie und psychologische Beratung?

Psychologische Beratung


Bei beruflichen Konflikten, schwierigen Entscheidungen oder Trennungen kann eine kurzfristige psychologische Beratung unterstützen. Dabei steht ein klar umrissener Sachverhalt im Zentrum, der in wenigen Sitzungen besprochen wird. Ein Coach oder eine Psychologin führt durch das Gespräch. Auch Online-Angebote können unterstützen. Weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherung von Sanitas übernehmen Kosten für Coachings und Beratungen. Die Zusatzversicherung Vital zahlt im Rahmen der Gesundheitsförderung einen Beitrag an Online-Coachings von beispielsweise Aepsy oder HelloBetter.

Psychotherapie


In Psychotherapien behandeln Therapeutinnen seelisches Leiden, das die Betroffenen in allen Aspekten ihres Lebens beeinträchtigt – beispielsweise Ängste, Depression, Zwänge, Abhängigkeiten oder Beziehungsprobleme. Eine Psychotherapie ist längerfristig angelegt und wird durch ausgebildete Psychotherapeuten durchgeführt. Bei einer Psychotherapie ist eine Kostenbeteiligung durch die Krankenversicherung möglich. 

Kostenbeteiligung an Psychotherapie

Die Grundversicherung bezahlt unter bestimmten Bestimmungen die Psychotherapie.

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  • Was zahlt die Grundversicherung?

    Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Was erfüllt sein muss:

    • Eine Ärztin mit entsprechender Weiterbildung verordnet die Psychotherapie.

    • Der Psychotherapeut ist von der Grundversicherung anerkannt. Das heisst: Er ist Psychologe und hat eine psychotherapeutische Weiterbildung und eine kantonale Berufsausübungsbewilligung.

    • Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für bis zu 30 Sitzungen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

    • Für weitere Sitzungen benötigen Sie eine Kostengutsprache. Dazu muss eine psychiatrische Fachperson Ihre Krankengeschichte beurteilen und eine Verlängerung der Therapie empfehlen. Die Entscheidung liegt bei der Versicherung. 

  • Welche Therapeutinnen sind von der Grundversicherung anerkannt?

    • Therapeuten müssen kantonal anerkannt sein. Das heisst, sie müssen einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie haben.
    • Sie müssen mindestens drei Jahre psychotherapeutische Erfahrung haben. 
    • Sie üben ihren Beruf selbstständig und auf eigene Rechnung aus.  

    Klären Sie mit Ihrer gewünschten Therapeutin oder Ihrem Therapeuten vor der ersten Sitzung, ob er oder sie anerkannt ist. Oder fragen Sie uns direkt an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung.

    Unterschied von Psychiaterinnen, Psychotherapeuten und Psychologen


    • Psychiaterinnen haben Medizin mit der Fachrichtung Psychiatrie studiert. Sie dürfen Medikamente verschreiben.
    • Psychotherapeutinnen haben Psychologie studiert und danach eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie oder Psychoanalytik abgeschlossen. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.
    • Als Psychologe gilt, wer das Hochschulstudium Psychologie abgeschlossen hat. Ein Psychologe hat keine therapeutische Ausbildung und behandelt daher keine Krankheiten.
    • Psychologischer Berater oder Coach sind keine geschützten Bezeichnungen.
  • Was zahlt die Zusatzversicherung?

    Unsere Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für nicht ärztliche Psychotherapie.  

    • Jump*: kein Beitrag
    • Classic*: 80% der Kosten, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
    • Family*: 80% der Kosten, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr

    * Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bereits Versicherte geniessen weiterhin die gewohnten Vorteile.

    Was erfüllt sein muss: Der Therapeut, die Therapeutin ist nicht dem sogenannten KVG-Tarifvertrag beigetreten, darf also nicht über die Grundversicherung abrechnen. Und er oder sie hat eine abgeschlossene Psychotherapie-Ausbildung.

    Ausserdem unterstützt Vital die mentale Balance mit digitalen Angeboten von Aepsy und HelloBetter:

    • Vital Basic: kein Beitrag
    • Vital Smart: wählbare Kostendeckung von 50% der Kosten, max. 400 Franken bzw. max. 600 Franken pro Kalenderjahr 
    • Vital Premium: 80% der Kosten, max. 800 Franken pro Kalenderjahr
    • Jump*, Classic*, Family*: keine Beiträge für Online-Coachings

    Coachings und psychologische Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung sind nicht versichert.   

Was zahlt Sanitas?

Mit dem Deckungs-Check im Sanitas Portal finden Sie mit einem Klick heraus, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.

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Häufig gestellte Fragen

  • Welche Anforderungen muss eine Ärztin erfüllen, damit sie eine Psychotherapie verordnen darf?

    Wenn eine Ärztin eine nicht ärztliche Psychotherapie verschreiben will, die von der Grundversicherung bezahlt wird, braucht sie einen der folgenden Facharzttitel:

    • Allgemeine Innere Medizin
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Kinder- und Jugendmedizin

    Auch Ärzte mit dem Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin können Psychotherapien verschreiben.

    Für eine nicht ärztliche Psychotherapie, die von der Zusatzversicherung bezahlt wird, benötigt die zuweisende ärztliche Fachperson keinen spezifischen Facharzttitel.

  • Bezahlt die Krankenkasse eine Paartherapie?

    Ja, die Grundversicherung deckt die Paartherapie ab, sofern sie ärztlich verordnet wird.  

    Die Sanitas Zusatzversicherungen Classic und Family beteiligen sich an den Kosten für Paartherapie, wenn diese ärztlich verordnet ist und die Psychotherapeutin auf eigene Rechnung tätig ist. 

    Ausserdem beteiligt sich die Zusatzversicherung Vital (nur Smart und Premium) an einer Paartherapie bei Aepsy über Videotelefonie. 

    • Vital Smart: 40% der Kosten, max. 1000 Franken* pro Person
    • Vital Premium: 40% der Kosten, max. 5000 Franken* pro Person

    * Diese Beiträge gelten für sämtliche Leistungen der «Weiteren Behandlungsformen».

  • Welche Kosten werden für kinderpsychologische Hilfe übernommen?

    Bei Kindern und Jugendlichen müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie bei Erwachsenen.

  • Beteiligt sich Sanitas an Online-Therapien?

    Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Online-Therapien oder telefonische Beratungen. 

    Die Zusatzversicherung Vital in den Versicherungsstufen Smart und Premium beteiligt sich an telefonischen Psychotherapien bei Aepsy, sofern diese ärztlich verordnet werden. Ausserdem vergütet sie Online-Kurse für die mentale Balance (einmaliger App-Kauf bzw. einmaliges Abonnement für maximal 12 Monate oder In-App-Käufe):

    Vital unterstützt auch die mentale Balance mit digitalen Angeboten von Aepsy und HelloBetter:

    • Vital Basic: kein Beitrag
    • Vital Smart: wählbare Kostendeckung von 50% der Kosten, max. 400 Franken bzw. max. 600 Franken pro Kalenderjahr 
    • Vital Premium: 80% der Kosten, max. 800 Franken pro Kalenderjahr
    • Jump, Classic, Family: keine Beiträge für Online-Coaching

    Sanitas bietet zudem mit verschiedenen Partnern wie Klenico, Aepsy, Gaia oder HelloBetter Online-Programme an. Sie finden diese im Guide für mentale Gesundheit in der Sanitas Portal App. Mit der Zusatzversicherung Vital sind die Programme kostenlos oder vergünstigt. Auch Nichtzusatzversicherte erhalten attraktive Konditionen.

  • Gibt es einen Unterschied, ob ich mich von einer Psychiaterin oder einem Psychotherapeuten behandeln lasse?

    Abgesehen davon, dass Psychiater Medizin mit der Fachrichtung Psychiatrie studiert haben und entsprechend Medikamente verschreiben dürfen und Psychotherapeutinnen Psychologie, liegt ein weiterer Unterschied in der Anzahl der Therapiesitzungen: Bei Psychotherapeuten benötigen Sie nach insgesamt 30 Sitzungen eine Kostengutsprache der Krankenkasse, bei Psychiaterinnen nach 40 Sitzungen. Dies gilt für die Kostendeckung durch die Grundversicherung.