7–10% Prämienrabatt
Bei Gesundheitsfragen

zuerst zur Hausärztin

Hausarztmodell: CareMed

Gut betreut: Mit dem Hausarztmodell CareMed ist Ihre erste Anlaufstelle immer Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt.

Die wichtigsten Vorteile


Gut versorgt beim Hausarzt

Ihr Hausarzt kennt Sie und Ihre Krankengeschichte und stimmt Behandlungen aufeinander ab.


Schutz im Ausland

Kostenbeteiligung an Notfallbehandlungen weltweit durch die Grundversicherung.


Prämien sparen

Sie erhalten attraktive Prämienrabatte von 7 bis 10 Prozent im Vergleich zum Standardmodell Basic.

Für wen eignet sich das Hausarztmodell?

CareMed ist ideal für alle, die sich einen Vertrauensarzt an ihrer Seite wünschen, der sie und ihre Krankengeschichte kennt. Sie profitieren dadurch von einem Prämienrabatt.

So funktioniert das Hausarztmodell

Schritt 1


Wählen Sie eine Hausärztin aus, damit Sie das Grundversicherungsmodell CareMed abschliessen können.

Schritt 2


Wenn Sie krank sind oder einen medizinischen Rat benötigen, gehen Sie immer zuerst zu Ihrer Hausärztin. Ist sie in den Ferien, wenden Sie sich an ihren Stellvertreter.

Schritt 3


Falls nötig, überweist Sie die Hausärztin an einen Spezialisten und koordiniert weitere Behandlungen.

Im Spital


Wählen Sie bei einem Spitalaufenthalt die allgemeine Abteilung und eine anerkannte Klinik der kantonalen Spitalliste. So ist die Kostendeckung in Höhe und Dauer unbegrenzt.

Im Notfall


Bei einem Notfall müssen Sie nicht zuerst zum Hausarzt, sondern können direkt zur Notfallärztin oder in die Notaufnahme eines Spitals. Die Nachbehandlung und Nachkontrolle übernimmt wieder Ihr Hausarzt.

Ausnahmen


In folgenden Fällen müssen Sie nicht zuerst zu Ihrer Hausärztin: für die Vorsorge beim Frauenarzt, Untersuchungen während der Schwangerschaft inkl. Geburt, Augenkontrollen oder Zahnarztbesuche.

Leistungsübersicht

Alle Modelle der Grundversicherung bieten identische Leistungen. Wir erstatten Ihnen die folgenden Leistungen aus dem Hausarztmodell zurück, nachdem die gesetzlichen Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) abgezogen wurden.

 

Grundversicherung

Ambulant Behandlungen
Inland

Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker sowie ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen

EU/EFTA (bei Notfällen)

Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit)

Übriges Ausland (bei Notfällen)

Max doppelter Beitrag der Kosten gemäss Tarif am Wohnort.

Alternativmedizin

Sofern von Ärzten durchgeführt: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) gemäss gesetzlichen Bestimmungen

Hilfsmittel und Gegenstände

Hilfsmittel gemäss Mittel­ und Gegenständeliste (MiGeL)

Medikamente und Präparate

Medikamente der Arzneimittel­ und Spezialitätenliste

Prävention / Prophylaxe

Vorsorgemassnahmen, z.B. Entwicklungskontrollen beim Kind, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre), bestimmte Impfungen

Mutterschaft

Kontrolluntersuchungen durch Ärzte oder Hebammen, CHF 150.– für Geburtsvorbereitungskurs, Stillberatung

Psychotherapie

Behandlung durch Ärzte

Brillen / Kontaktlinsen
Bis 18. Altersjahr

CHF 180.–

Kuren
Badekuren Inland

CHF 10.–/Tag, max. 21 Tage in anerkannten Heilbädern der Schweiz

Transporte / Rettung
Transport

50%, max. CHF 500.–

Rettung

50%, max. CHF 5000.–

Stationäre Behandlungen
Inland

Allgemeine Abteilung in Listenspitälern, max. Tarif des Wohnkantons

EU/EFTA (bei Notfällen)

Aufenthalt, Pflege und Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit)

Übriges Ausland (bei Notfällen)

Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif im Wohnkanton

Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

Downloads

  • Produktblatt alternative Versicherungsmodelle
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Grundversicherungen

Häufig gestellte Fragen

  • Was muss ich im Notfall tun?

    Bei einem Notfall können Sie direkt zur Notfallärztin oder in die Notaufnahme eines Spitals. Die Nachbehandlung und Nachkontrolle übernimmt wieder Ihr Hausarzt.

    Bei kleinen Notfällen ist es empfehlenswert, wenn Sie zuerst Ihren Hausarzt kontaktieren. Wenn dieser nicht erreichbar ist, gehen Sie zu einer Notfallärztin.

  • Ärzteliste Hausarztmodell: Ist mein Hausarzt anerkannt?

    Unsere Hausarztsuche zeigt Ihnen in wenigen Klicks alle Ärztinnen, Arztpraxen und Gesundheitszentren an, die für unsere Grundversicherungsmodelle zugelassen sind und die noch Patientinnen und Patienten aufnehmen.

  • Kann ich ohne Überweisung zum Augenarzt?

    Für regelmässige Augenkontrollen benötigen Sie keine Überweisung durch die Hausärztin. Sie können direkt einen Termin beim Augenarzt vereinbaren.

  • Was muss ich tun, wenn ich zu einer Spezialistin möchte?

    Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Er wird Sie zuerst untersuchen und die notwendigen Behandlungen in die Wege leiten. Falls Sie zu einer Spezialistin müssen, wird der Hausarzt Sie an sie überweisen.

  • Was passiert, wenn ich nicht zuerst zum Hausarzt gehe?

    Wenn Sie einmal zu einer Spezialistin gehen, ohne dass Sie zuerst bei Ihrem Hausarzt waren, erhalten Sie eine Mahnung. Beim zweiten Mal werden Sie in das Grundversicherungsmodell Basic umgeteilt.

  • Warum wird beim Prämienrabatt eine Bandbreite angegeben?

    Die angegebene Bandbreite beim Prämienrabatt (Hausarztmodell: 7 bis 10 Prozent) berücksichtigt die verschiedenen Prämienregionen. Wie viel Prozent Sie sparen, hängt von Ihrem Wohnort ab.