Mit dem Umzug in ein Altersheim ändert sich im Normalfall auch der zivilrechtliche Wohnsitz der Person. Deshalb wird die Prämie für den Ort des Altersheims berechnet. Für einen Wechsel in ein Pflegeheim gilt: Dessen Adresse ist dann der zivilrechtliche Wohnsitz, wenn sich der Lebensmittelpunkt dorthin verschoben hat und der Aufenthalt dauerhaft ist (z.B. die Person den Umzug ins Pfelgeheim selbst bestimmt hat und sie ihre bisherige Wohnung aufgegeben hat). Wird hingegen eine Person mit Demenz oder einer umfassender Beistandschaft in ein Pflegeheim eingewiesen, bleibt ihr bisheriger Wohnsitz weiterhin bestehen, weil sie nicht aus eigenem Willen eintritt. Um zu entscheiden, ob sich der zivilrechtliche Wohnsitz nun tatsächlich verschoben hat, müssen die Umstände im Einzelfall beurteilt werden.