Spezialitätenliste Definition

Spezialitätenliste nennt sich eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichte Liste, die industriell hergestellte Medikamente (Originalpräparate und Generika) umfasst. Die Krankenversicherungen übernehmen in der Grundversicherung die Kosten für Medikamente auf dieser Liste.

Welche Medikamente sind auf der Spezialitätenliste vom BAG?

Die Spezialitätenliste enthält industriell hergestellte Medikamente: Originalpräparate, Generika sowie diverse homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel aus der Komplementär- und Alternativmedizin.

Das BAG bestimmt, welche Medikamente in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Hierbei müssen die WZW-Kriterien erfüllt sein, das heisst ein Medikament muss wirtschaftlich, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Vorgängig prüft Swissmedic bei der Zulassung neuer Medikamente ihre Sicherheit und ihren Nutzen.

Hier können Sie nach Medikamenten der Spezialitätenliste suchen.

Muss ich Medikamente, die nicht auf der Liste sind, selber bezahlen?

Neben der Spezialitätenliste gibt es eine weitere Liste: die sogenannte Arzneimittelliste mit Tarif (ALT). Dabei handelt es sich um Rezepturarzneimittel, die in Apotheken von Hand für einen individuellen Patienten hergestellt werden. Diese Medikamente werden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen.

Medikamente, die weder auf der Spezialitätenliste noch auf der Arzneimittelliste mit Tarif stehen, sind sogenannte Nichtpflichtmedikamente. Die Grundversicherung übernimmt für sie keine Kosten.

Ein Teil der Nichtpflichtmedikamente wird jedoch von den Zusatzversicherungen bezahlt. Sanitas bietet verschiedene Zusatzversicherungen an, die Leistungen für Nichtpflichtmedikamente beinhalten.

Weitere Informationen zu Medikamenten finden Sie unter: Das zahlt Sanitas.

Auf unserer Negativliste finden Sie Medikamente, die auch von den Zusatzversicherungen nicht oder nur teilweise übernommen werden. Hier geht es zur Negativliste.