Spezialitätenliste und Arzneimittelliste

Was ist eine Spezialitätenliste?

Die Spezialitätenliste (SL) enthält Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden. Die Liste wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht. Die Medikamente auf der SL müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.

Welche Medikamente sind auf der Spezialitätenliste?

Die Spezialitätenliste enthält industriell hergestellte Medikamente: Originalpräparate, Generika sowie diverse homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel aus der Komplementär- und Alternativmedizin.

Das BAG bestimmt, welche Medikamente in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Hierbei müssen die WZW-Kriterien erfüllt sein, das heisst ein Medikament muss wirtschaftlich, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Vorgängig prüft Swissmedic bei der Zulassung neuer Medikamente ihre Sicherheit und ihren Nutzen.

Hier können Sie nach Medikamenten der Spezialitätenliste suchen.

Was ist eine Arzneimittelliste?

Die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) listet die von Apotheken in der Rezeptur verwendeten Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe. Es handelt sich dabei um Rezepturarzneimittel, die in Apotheken für einen individuellen Patiente hergestellt werden. Diese Medikamente werden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen.

Hier können Sie mehr über die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) erfahren.

Was sind kassenpflichtige Medikamente?

Bei Medikamenten unterscheidet man zwischen kassenpflichtigen und nicht kassenpflichtigen Medikamenten. Kassenpflichtige Medikamente sind Medikamente, welche von der Krankenversicherung über die Grundversicherung oder Zusatzversicherung gedeckt sind.

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, die in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt sind und von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden.

Für Medikamente, die nicht oder nur teilweise aus der Grundversicherung vergütet werden, können die ambulanten Zusatzversicherungen von Sanitas einen Teil der Kosten übernehmen.

Weitere Informationen zu Medikamenten finden Sie unter: Das zahlt Sanitas.

Was sind nicht kassenpflichtige Medikamente?

Medikamente, die weder auf der Spezialitätenliste noch auf der Arzneimittelliste mit Tarif stehen, sind sogenannte Nichtpflichtmedikamente. Die Grundversicherung übernimmt für sie keine Kosten.

Ein Teil der Nichtpflichtmedikamente wird jedoch von den Zusatzversicherungen bezahlt. Sanitas bietet verschiedene Zusatzversicherungen an, die Leistungen für Nichtpflichtmedikamente beinhalten.

Weitere Informationen zu Medikamenten finden Sie unter: Das zahlt Sanitas.

Wann muss ich Medikamente selber bezahlen?

Die Negativliste umfasst Medikamente, für die keine oder nur teilweise Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung erfolgen kann. Sanitas aktualisiert die Negativliste regelmässig, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand ist. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht endgültig ist und Änderungen jederzeit möglich sind.

Hier geht es zur Negativliste.