bei Medikamenten
Medikamente: Kostenübernahme
Antibiotika, Schmerztabletten und Hustensaft: Die Grundversicherung bezahlt viele Medikamente, aber nicht alle.
Kostenbeteiligung an Medikamenten
Ein Medikament muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit es von der Grund- und Zusatzversicherung übernommen wird.
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Was zahlt die Grundversicherung?
Damit die Grundversicherung die Kosten für ein Medikament übernimmt, muss es von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden. Ausserdem muss das Medikament
- entweder in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein und gemäss den Bestimmungen eingesetzt werden oder
- nach einer verschriebenen Rezeptur gemäss Arzneimittelliste mit Tarif hergestellt werden.
An den Kosten für Medikamente beteiligen Sie sich mit der Franchise und dem Selbstbehalt. Bei Originalpräparaten liegt der Selbstbehalt in der Regel bei 40 Prozent, bei Generika in der Regel bei 10 Prozent.
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Was zahlt die Zusatzversicherung?
Unsere Zusatzversicherungen übernehmen zusätzliche Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind:
- Vital Basic, Vital Smart, Vital Premium: 90% der Kosten für Nichtpflichtmedikamente
- Jump, Classic, Family*: 90% der Kosten für Nichtpflichtmedikamente
*Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bereits Versicherte geniessen weiterhin die gewohnten Vorteile.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Das Medikament muss bei Swissmedic für die Behandlung der Krankheit registriert sein.
- Das Medikament darf nicht auf der Liste der nicht versicherten Präparate stehen.
- Die Zusatzversicherung vergütet weitere alternativmedizinische Heilmittel. Dazu müssen ein Arzt oder eine von Sanitas anerkannte Naturheilpraktikerin die Heilmittel abgeben oder verordnen.
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Mit Generika sparen
Generika enthalten die identischen Wirkstoffe in der gleichen Dosierung wie Originalpräparate, sind aber meistens günstiger. Ausserdem ist in der Regel Ihr Selbstbehalt in der Grundversicherung geringer, wenn Sie sich für ein Generikum entscheiden. Es lohnt sich also doppelt.
Generika: 10% Selbstbehalt
Ausnahme: Sie bezahlen 40 Prozent Selbstbehalt für ein Generikum, wenn der Fabrikabgabepreis einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Die Ärztin oder der Apotheker informieren die versicherte Person, wenn ein Arzneimittel einen erhöhten Selbstbehalt hat.
Originalpräparate: 40% Selbstbehalt
Ausnahme: Sie zahlen nur 10 Prozent Selbstbehalt für Originalpräparate, wenn
- es kein Generikum gibt,
- das Originalpräparat aus medizinischen Gründen nicht durch Generika ersetzt werden kann oder
- der Preisunterschied zwischen Originalpräparat und Generikum kleiner ist als 20 Prozent.
Warum sind Generika günstiger?
Sobald der Patentschutz eines Medikaments abgelaufen ist, darf es kopiert werden. Dadurch sind die Entwicklungskosten und somit auch der Preis der Generika tiefer.
Gibt es für mein Medikament ein günstiges Generikum?