bei alternativen Heilmethoden
Alternativmedizin: Das zahlt Sanitas
Komplementär- und Alternativmedizin ergänzen die Schulmedizin mit ganzheitlichen Therapien. Wann Sanitas Kosten übernimmt.
Was ist Alternativ- oder Komplementärmedizin?
In der Alternativ- und Komplementärmedizin steht der Mensch als Ganzes im Zentrum. Die Methoden ergänzen oder ersetzen die Schulmedizin. Alternativmedizin umfasst Ayurveda, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin und europäische Naturheilkunde. Komplementärmedizin schliesst je nach Definition körper- und entspannungsbasierte Behandlungsmethoden wie Osteopathie und Kinesiologie ein.
Kostenbeteiligung an Alternativmedizin
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Was zahlt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung zahlt für bestimmte alternative und komplementäre Therapien – im Rahmen Ihrer gewählten Franchise und ergänzend zum Selbstbehalt:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM)
- Klassische Homöopathie
- Phytotherapie oder Pflanzenheilkunde
Voraussetzungen
- Die Behandlung ist wegen eines Unfalls oder einer Krankheit notwendig.
- Eine Ärztin oder ein Arzt (Dr. med.) mit einem Fähigkeitsausweis in der entsprechenden Disziplin (FMH) muss die Behandlung durchführen.
- Die Behandlungszeit liegt bei maximal 180 Minuten innerhalb von 6 Monaten.
- Die Therapeutin oder der Therapeut rechnet nach Tarmed-Tarif ab.
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Was zahlt die Zusatzversicherung?
Unsere Zusatzversicherung Vital in den Versicherungsstufen Smart und Premium übernimmt zusätzliche alternativ- und komplementärmedizinische Therapiearten und höhere Kosten als die Grundversicherung.
- Vital Basic: keine Kostenübernahme
- Vital Smart: wählbare Kostenbeteiligung durch Sanitas von 80% bis 2500 Franken oder 80% bis 5000 Franken pro Kalenderjahr (davon für Massagen je nach gewählter Stufe bis zu 250 oder 500 Franken)
- Vital Premium: 80% bis 10 000 Franken pro Kalenderjahr (davon für Massagen bis zu 750 Franken)
- Jump*: 80% der Kosten, max. 1500 Franken pro Kalenderjahr
- Classic*: 80% der Kosten, max. 5000 Franken pro Kalenderjahr
- Family*: 80% der Kosten, Maximalbetrag aus dem Leistungskonto
*Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bereits Versicherte geniessen weiterhin die gewohnten Vorteile.
Voraussetzungen
- Die alternativ- oder komplementärmedizinische Behandlung ist medizinisch notwendig.
- Die Therapiemethode ist von Sanitas anerkannt.
- Die Therapeutin oder der Therapeut ist von Sanitas anerkannt.
Was zahlt Sanitas?
Mit dem Deckungs-Check im Sanitas Portal finden Sie mit einem Klick heraus, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.