Spital-Unfallversicherung

Für hohe Ansprüche

Spitalzusatzversicherung bei Unfall: Accident Liberty

Unfälle passieren. Mit einer privaten oder halbprivaten Unfallversicherung sind Sie im Fall der Fälle optimal versorgt.

Die wichtigsten Vorteile


Mehr Privatsphäre

Erholen Sie sich bei Ihrem Spitalaufenthalt im 1- oder 2-Bett-Zimmer.


Unterstützung zu Hause

Wir beteiligen uns an den Kosten für die Haushaltshilfe und Krankenpflege daheim. 


Hilfe im Ausland

Wir übernehmen die Kosten und organisieren Ihre Notfallbehandlungen, einschliesslich Rücktransport. 

Für wen eignet sich Accident?

Für alle bis 65, die von ihrem Arbeitgeber nur allgemein unfallversichert sind – oder gar nicht. Beispielsweise Selbstständige, Teilzeitangestellte mit tiefem Pensum, Hausfrauen und -männer, Studierende sowie Kinder und Jugendliche.

Warum eine Spital-Unfallversicherung sinnvoll ist

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In der Schweiz hat die Suva allein 2023 über 500 000 Freizeitunfälle registriert – ein grosser Teil der Verletzten muss im Spital behandelt werden. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche für dasselbe Unternehmen arbeiten, sind Sie nicht automatisch gegen Unfälle in der Freizeit versichert. Gleiches gilt für selbstständig Erwerbende, Hausfrauen und -männer, Studierende, Kinder und Jugendliche. 

Leistungsübersicht

Halbprivate Abteilung

Accident Extra Liberty

Private Abteilung

Accident Top Liberty

Stationäre Leistungen
Akutbehandlung stationär

2-Bett-Zimmer in von Sanitas anerkannten Spitälern der Schweiz

1-Bett-Zimmer in allen Spitälern weltweit

EU/EFTA (bei Notfällen)

2-Bett-Zimmer, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

1-Bett-Zimmer in unbegrenzter Höhe bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

Rooming-in Behandlungen

Aufenthaltskosten von Begleitpersonen bei stationärer Spitalbehandlung des Kleinkindes

Aufenthaltskosten von Begleitpersonen bei stationärer Spitalbehandlung des Kleinkindes

Krankenpflege zu Hause

CHF 50.–/Tag, max. 90 Tage und max. CHF 5000.– an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

100%, max. 90 Tage an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

Haushalthilfe

CHF 25.–/Stunde, max. CHF 750.–/Jahr für die haushaltführende Person:

  • nach Spitalaufenthalt
  • wenn Spitalaufenthalt dadurch vermeidbar

CHF 25.–/Stunde, max. CHF 1500.–/Jahr für die haushaltführende Person:

  • nach Spitalaufenthalt
  • wenn Spitalaufenthalt dadurch vermeidbar
Ambulante Behandlungen Leistungen
EU/EFTA (bei Notfällen)

90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

Übriges Ausland (bei Notfällen)

90%, max. 180 Tage

90%, max. 180 Tage

Ersatz persönlicher Effekten

CHF 2000.– pro Ereignis für Reinigung, Reparatur oder Ersatz von beschädigten Kleidern

CHF 2000.– pro Ereignis für Reinigung, Reparatur oder Ersatz von beschädigten Kleidern

Hilfsmittel

80%, max. CHF 500.– pro Kalenderjahr

80%, max. CHF 1000.– pro Kalenderjahr

Weitere Leistungen
Sanitas Assistance

24-Stunden-Telefonservice für weltweite Unterstützung bei medizinischen Notfällen

24-Stunden-Telefonservice für weltweite Unterstützung bei medizinischen Notfällen

Transporte im Ausland und Rücktransport in die Heimat

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

Transporte / Rettung

100%, max. CHF 30'000.–

100%, unbegrenzt, Suchaktion max. CHF 20'000.– / Ereignis

Downloads

  • Produktblatt Accident
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Liste gefährliche Aktivitäten
  • Spitalliste Accident Top Liberty
  • Spitalliste Accident Extra Liberty
  • Zusatzbedingung Accident Extra Liberty
  • Zusatzbedingungen Accident Top Liberty

Häufig gestellte Fragen

  • Welchen Sportarten sind bei Accident ausgeschlossen?

    Ausgeschlossen sind Sportarten wie Motorrad- oder Autorennen, Boxwettkämpfe oder Tauchen in Tiefen von mehr als 40 Metern. Eine Übersicht gibt Ihnen die Liste der gefährlichen Aktivitäten.

  • Kann ich mit einer halbprivaten Versicherung auf eine private Abteilung wechseln?

    Ja. Sie können vor Spitaleintritt wählen, ob Sie von der halbprivaten in die private Abteilung wechseln wollen. Sanitas beteiligt sich mit 75 Prozent an den Kosten.  

  • Habe ich eine freie Spital- und Arztwahl?

    Bei Accident Extra Liberty, der halbprivaten Unfallversicherung, können Sie Ihr Spital aus der Liste der von Sanitas anerkannten Schweizer Spitäler wählen – dies sind aktuell fast alle Kliniken in der Schweiz. Die private Unfallversicherung Accident Top Liberty bietet Ihnen zusätzlich noch eine weltweite, freie Arzt- und Spitalwahl.

  • Gelten die Spitalzusatzversicherungen Unfall für eine ambulante oder eine stationäre Behandlung?

    Die Versicherungsleistungen gelten für stationäre Behandlungen sowie für ambulante Behandlungen bei Notfällen im Ausland – zum Beispiel bei einer Gehirnerschütterung, die aber keine Operationen oder Ähnliches nach sich zieht. Das heisst, wenn die behandelnde Person mindestens eine Nacht im Krankenhaus übernachtet, entweder vor oder nach dem Eingriff.   

  • Was muss ich bei einem Unfall tun?

    Bei einem Unfall melden Sie sich direkt, noch vor Behandlungsbeginn, bei Sanitas. Wenn Sie dazu gesundheitlich nicht in der Lage sind, müssen Sie dies innerhalb von 6 Tagen nachholen. Andernfalls kann es passieren, dass Sanitas die Kosten nicht übernehmen kann, weil Sanitas vorgängig die Kostengutsprache mit dem Leistungserbringer abklären muss.

  • Gilt die Versicherung auch im Ausland?

    Ja – die halbprivate Unfallversicherung Accident Extra Liberty deckt notfallbedingte Spitalaufenthalte im Ausland während 180 Tagen, wenn ein Heimtransport noch nicht möglich ist, sowie die medizinische Assistance, inklusive Repatriierung. 

    Die private Unfallversicherung Accident Top Liberty deckt die freie Arzt- und Spitalwahl weltweit sogar bei Wahlbehandlungen ab. Und übernimmt ausserdem die medizinische Assistance im Ausland, inklusive Repatriierung, Transport- und Rettungskosten. Es gilt ein Kostendach von maximal 250  000 Franken pro Spitalaufenthalt bei Wahlbehandlungen. Bei Notfällen gibt es kein Kostendach.