Ihre Grundversicherung deckt Basisleistungen wie ärztliche Behandlungen an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort. Mit der Zusatzversicherung Medical Private haben Sie auch im Ausland die freie Wahl, wenn Sie beispielsweise zu Ihrem langjährigen Hausarzt in Deutschland wollen.
Die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für geplante ambulante Behandlungen und verordnete Therapien im Ausland. Gedeckt sind nur die Leistungen, die in der Schweiz in der Grundversicherung gedeckt sind. Und zwar bis 100'000 Franken im Kalenderjahr. Sie beteiligen sich mit 10 Prozent an den Behandlungskosten.
Die Menschen in der Schweiz sind medizinisch ausgezeichnet versorgt. Trotzdem gibt es Gründe für einen Besuch beim Arzt im Ausland. Zum Beispiel, wenn Sie sich von Ihrem Frauenarzt in Deutschland untersuchen lassen wollen, der Sie seit Ihrer Jugend kennt. Oder wenn Sie Ihre Sportverletzung vom nächsten Physiotherapeuten therapieren lassen wollen, dessen Praxis aber auf der anderen Seite der Grenze liegt. Solche Behandlungen werden nicht von der Grundversicherung bezahlt.
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.