Freie Arztwahl weltweit

Zur Ärztin Ihres Vertrauens im Ausland

Zusatzversicherung für freie Arztwahl weltweit: Medical Private

Praktiziert der Arzt, die Ärztin Ihrer Wahl im Ausland? Kein Problem! Wir übernehmen die Kosten.

Die wichtigsten Vorteile


Ausserhalb der Schweiz

Sie sind nicht an die Schweiz gebunden und können sich im Ausland ambulant und geplant behandeln lassen.


Finanziell abgesichert

Wir übernahmen Kosten bis 100 000 Franken mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent – bis 1000 Franken pro Kalenderjahr.


Ohne Tarifbindung

Auch wenn Ärzte in der Schweiz nach eigenen statt gesetzlichen Tarifen abrechnen, tragen wir die Kosten ambulanter Behandlungen.

Für wen eignet sich Medical Private?

Medical Private ist für all diejenigen die richtige Wahl, denen maximale Freiheit bei der Wahl ihres Arztes oder ihrer Ärztin wichtig ist – egal, ob im In- oder Ausland, ob nach gesetzlichem Tarif oder eigenen Tarifen abrechnend.

 

Warum die Versicherung Medical Private sinnvoll ist

Zur Behandlung ins Ausland


In der Schweiz ist die medizinische Versorgung top. Aber: Vielleicht sind Sie seit Jahren bei einer Hausärztin in Deutschland bestens aufgehoben. Oder haben Sie eine Sportverletzung und leben im Grenzgebiet? Möglicherweise praktiziert der nächste Physiotherapeut ja im Nachbarland. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten in solchen Fällen nicht. Gut, wenn Sie dann Medical Private abgeschlossen haben.

Mehr Freiheiten auch in der Schweiz


Ergänzend kommt die Zusatzversicherung auch für Leistungen von Ärzten auf, die in der Schweiz nicht nach gesetzlichen Tarifen abrechnen. Diese sind nicht von der Grundversicherung gedeckt. Medical Private übernimmt die Kosten, wenn zum Beispiel Ihre vertraute Frauenärztin entscheidet, nach eigenen Tarifen abzurechnen.

Leistungsübersicht

 

Grundversicherung

Zusatzversicherung

Medical Private

Ambulante Behandlungen
Inland

Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker sowie ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen, max. Tarif am Wohn- oder Arbeitsort

Max. CHF 100'000.– pro Kalenderjahr an Behandlungen durch Nicht-KVG-Ärzte (KVG Art. 44 Abs. 2), die keine Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) erbringen dürfen. (Die Limite von CHF 100'000.– für Leistungen im Inland, in der EU/EFTA, im übrigen Ausland und für Medikamente gilt gesamthaft, nicht für einzelne Leistungen.)

EU/EFTA

Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit)

Max. CHF 100'000.– pro Kalenderjahr für ambulante Behandlungen Behandlungen durch Ärzte und Spitäler. (Die Limite von CHF 100'000.– für Leistungen im Inland, in der EU/EFTA, im übrigen Ausland und für Medikamente gilt gesamthaft, nicht für einzelne Leistungen.)

Übriges Ausland

Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif am Wohn- oder Arbeitsort

Max. CHF 100'000.– pro Kalenderjahr für ambulante Behandlungen Behandlungen durch Ärzte und Spitäler. (Die Limite von CHF 100'000.– für Leistungen im Inland, in der EU/EFTA, im übrigen Ausland und für Medikamente gilt gesamthaft, nicht für einzelne Leistungen.)

Medikamente

Medikamente der Arzneimittel- und Spezialitätenliste

Vergütung bei Verordnung durch einen in Medical Private anerkannten Arzt (Ausnahme: Negativliste). (Die Limite von CHF 100'000.– für Leistungen im Inland, in der EU/EFTA, im übrigen Ausland und für Medikamente gilt gesamthaft, nicht für einzelne Leistungen.)

Kostenbeteiligung

Je nach gewählter Franchise

10% bis max. CHF 1000.– pro Kalenderjahr

Downloads

  • Produktblatt Medical Private
  • Zusatzbedingungen Medical Private
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Zusatzversicherungen

Häufig gestellte Fragen

  • Was deckt meine Grundversicherung ab?

    Ihre Grundversicherung deckt Basisleistungen wie geplante ärztliche Behandlungen innerhalb der Schweiz und zu gesetzlich festgelegten Tarifen ab. Mit dieser Zusatzversicherung erweitern Sie Ihre freie Arztwahl in der Schweiz und über die Grenzen hinaus.

  • Kommt diese Zusatzversicherung auch für Behandlungen im Spital auf?

    Nein, die Zusatzversicherung Medical Private übernimmt weltweit die Kosten für geplante ambulante Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte sowie ärztlich verordnete Therapien.

  • Bin ich bei Notfällen im Ausland abgesichert?

    Von der Zusatzversicherung Medical Private profitieren Sie nur bei geplanten ambulanten Behandlungen. Bei einem Notfall im Ausland deckt die Grundversicherung Basisleistungen ab. Wenn Sie eine umfangreiche Unterstützung wünschen und Leistungen wie einen Rücktransport in die Schweiz, empfehlen wir Ihnen eine Auslandskrankenversicherung. 

  • Kann jeder und jede die Zusatzversicherung abschliessen?

    Ja, das ist möglich. Dazu müssen Sie wie bei anderen Zusatzversicherungen auch zuerst Gesundheitsfragen beantworten. Wir prüfen dann, ob eine Aufnahme möglich ist.