Obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung)

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Definition

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, meist kurz Grundversicherung genannt, vergütet Untersuchungen und Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Diese müssen laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.

Sind die Leistungen bei allen obligatorischen Krankenkassen gleich?

Ja, die Schweizer Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, in der Grundversicherung die gleichen Leistungen abzudecken.

Sanitas bietet in der Grundversicherung neben dem Standardmodell (freie Arztwahl, Franchise 300.– Franken) mehrere alternative Versicherungsmodelle (AVM) an. Finden Sie hier heraus, welches Modell zu Ihnen passt.

Wie hoch sind die Prämien?

Die Prämien für die Grundversicherung (OKP) hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Wohnort
  • Alter
  • Versicherungsmodell (zum Beispiel Hausarzt-, HMO-, Telemedizinmodelle)
  • Franchise

Mit dem Sanitas Prämienrechner können Sie Ihre Prämie bei unterschiedlichen Franchisen und Versicherungsmodellen berechnen lassen.

Dürfen die Krankenkassen neue Versicherte in der Grundversicherung (OKP) ablehnen?

Nein, die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragssteller ohne Vorbehalt in die Grundversicherung aufzunehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

Bei den Zusatzversicherungen dürfen Krankenkassen hingegen Anträge ablehnen oder Vorbehalte aufgrund des Gesundheitszustandes anbringen.