Die wichtigsten Fragen und Antworten

zur Leistungsabrechnung

Leistungsabrechnung verstehen

Auf der Leistungsabrechnung sehen Sie, wie sich Sanitas an den Kosten Ihrer medizinischen Behandlung beteiligt.

Positionen auf der Leistungsabrechnung

Auf der Leistungsabrechnung zeigen wir Ihnen auf, wie sich Sanitas an den Kosten beteiligt und wie hoch Ihre Kostenbeteiligung ist. Es freut uns deshalb, wenn Sie Ihre Dokumente prüfen. Für alle individuellen Fragen, etwa bei Unklarheiten zu einer verrechneten Position, einem Selbstbehalt oder Beträgen kontaktieren Sie uns bitte.

Am einfachsten im Sanitas Portal

Dank dem Sanitas Portal erledigen Sie alles rund um Ihre Krankenkasse schnell und unkompliziert. 

Arten der Kostenrückerstattung

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, wie Arztrechnungen bezahlt werden. Von diesen hängt die Art der Rückerstattung ab.

  • Sie zahlen zuerst die Rechnung

    Kostenrückerstattung (Tiers garant):

    01

    Sie erhalten eine Rechnung


    Die Ärztin, der Therapeut oder das Spital stellt Ihnen direkt eine Rechnung zu mit einem sogenannten Rückforderungsbeleg.  

    02

    Sie zahlen die Rechnung


    Sie sind verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen.  

    03

    Sie senden uns den Rückforderungsbeleg


    Den Rückforderungsbeleg schicken Sie uns.  

    04

    Wir erstatten Ihnen den Betrag


    Wir prüfen die Rechnung und erstatten Ihnen den Betrag zurück, der Ihnen gemäss Versicherungsdeckung und abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung zusteht.  

  • Sanitas zahlt zuerst die Rechnung

    Direktzahlung (Tiers payant):

    01

    Wir erhalten die Rechnung


    Die Ärztin, der Therapeut oder das Spital schickt uns die Rechnung Ihrer Behandlung zu.  

    02

    Wir bezahlen die Rechnug


    Ist mit diesen eine Direktzahlung vertraglich vereinbart, bezahlen wir die Rechnung.  

    03

    Sie erhalten von uns eine Rechnung


    Wir stellen Ihnen im Anschluss eine Rechnung, mit der Sie Ihre Kostenbeteiligung begleichen. Nicht versicherte Leistungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.  

Begriffe wie Franchise, VVG und Tarmed sagen Ihnen nichts? Kein Problem.

Was ist die Kostenbeteiligung?

Krankenversicherte in der Schweiz beteiligen sich laut Krankenversicherungsgesetz an den Kosten ihrer Behandlung.

Die Kostenbeteiligung besteht aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag. Massgebend für die Berechnung der Kosten ist das Jahr, in dem die Behandlung stattgefunden hat. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Vergütung der Rechnung spielt keine Rolle. 

  • Franchise

    Die Franchise ist der feste Betrag, den Versicherte jährlich an ihre Behandlungskosten bezahlen. Sobald die Heilungskosten die von ihnen gewählte Franchise übersteigen, beteiligen wir uns an den weiteren Kosten. Die gesetzliche Mindestfranchise für Versicherte ab 18 Jahren beträgt 300 Franken pro Kalenderjahr. Sie können Ihre Franchise freiwillig bis auf maximal 2500 Franken erhöhen. Die Wahl einer höheren Franchise wird mit einem Rabatt auf die Prämie belohnt.   

  • Kinder unter 18 Jahren

    Für Kinder unter 18 Jahren gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Jahresfranchise. Die Eltern müssen lediglich den Selbstbehalt übernehmen. Um die Prämie zu reduzieren, ist es aber möglich, freiwillig eine Franchise für Kinder zu wählen.  

  • Selbstbehalt

    Der Selbstbehalt bezeichnet den prozentualen Anteil, den Sie an Ihre Behandlungskosten zahlen. Sobald die Franchise erreicht ist, zahlen wir 90 Prozent der Behandlungskosten, die verbleibenden 10 Prozent bezahlen die Versicherten. Für Erwachsene beträgt der Maximalbetrag 700 Franken pro Kalenderjahr, für Kinder unter 18 Jahren 350 Franken. Bei Medikamenten kann der Selbstbehalt bis zu 40 Prozent betragen.  

  • Spitalbeitrag

    Bei einem Spitalaufenthalt fallen nicht nur Behandlungskosten, sondern auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. An Letztere müssen sich alle Versicherten ab 26 Jahren beteiligen. Der Spitalbeitrag beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Kinder und junge Erwachsene bis zum 26. Geburtstag zahlen keinen Spitalbeitrag, solange sie in einer Ausbildung sind. 

  • Spezialfälle: Mutterschaft, Prävention, Unfall

    • Mutterschaft: Für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt entfallen Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag. 
    • Prävention: Die Franchise entfällt bei einigen Vorsorgeuntersuchungen, wenn diese im Rahmen eines nationalen oder kantonalen Präventionsprogramms durchgeführt werden.  
    • Unfall: Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, bezahlt die Unfallversicherung die Behandlungskosten, eine Kostenbeteiligung entfällt. Läuft die Unfalldeckung über Ihre Krankenversicherung (z. B. Selbstständigerwerbende, Pensionierte oder Nichterwerbstätige), beteiligen Sie sich mit Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag an den Kosten.  

    Bei Unfällen durch Dritte (Haftpflichtunfall) können Sie die Kostenbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurückfordern. 

Fragen? Wir sind für Sie da.

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