Grund- und Zusatzversicherung kündigen:

Das müssen Sie beachten

Krankenkasse kündigen

Wann ist der richtige Zeitpunkt und was gilt es zu beachten? So kündigen Sie Ihre Krankenversicherung.

Warum möchten Sie bei uns kündigen?


Die Prämie ist zu hoch

Dürfen wir Sie beraten, wie Sie Ihre Versicherungskosten optimieren können? Bitte melden Sie sich bei uns. 


Unser Service hat Sie enttäuscht

Teilen Sie uns bitte mit, warum Sie unzufrieden oder verärgert sind. So können wir uns verbessern. 

Was Sie bei einer Kündigung beachten müssen

  • Grundversicherung

    • Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie müssen daher bei einer anderen Krankenkasse eine Grundversicherung abschliessen.
    • Die Vertragsdauer der Grundversicherung beträgt ein Jahr und dauert von 1. Januar bis 31. Dezember. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr.

    • Die Kündigungsfrist ist schweizweit der 30. November bzw. der letzte Arbeitstag im November.

    • Wenn Sie die Grundversicherung Basic mit einer Franchise von 300 Franken (bzw. Kinder ohne Franchise) abgeschlossen haben, können Sie zusätzlich per 30. Juni kündigen. Die Kündigung muss in diesem Fall bis 31. März bzw. bis zum letzten Arbeitstag im März bei uns eingetroffen sein. 

    • Entscheidend ist das Eingangsdatum der Kündigung, nicht der Poststempel.

    • Sie können uns Ihre Kündigung per Post, E-Mail oder über das Sanitas Portal zusenden. Am besten, Sie schicken uns Ihre schriftliche Kündigung an info@sanitas.com.

  • Zusatzversicherung

    • Die Zusatzversicherung ist freiwillig.

    • Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und dauert von 1. Januar bis 31. Dezember. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr. Bei Mehrjahresverträgen gelten je nachdem spezifische Regeln. 

    • Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen ist schweizweit der 30. September bzw. der letzte Arbeitstag im September.

    • Entscheidend ist das Eingangsdatum der Kündigung, nicht der Poststempel. 

    • Wichtig: Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie bei der neuen Krankenkasse in die Zusatzversicherung aufgenommen sind.

Häufig gestellte Fragen

  • Ich ziehe ins Ausland. Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

    Wer sich in der Schweiz abmeldet, hat keinen Anspruch mehr auf die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Seite «Auswandern». 

  • Ich möchte die Versicherung eines verstorbenen Angehörigen kündigen. Was muss ich beachten?

    Die Krankenversicherung endet mit dem Tod. Bereits bezahlte Prämien werden auf den Tag genau rückerstattet. Dazu müssen die Angehörigen das Versterben der Person der Krankenversicherung melden. Erfahren Sie detailliert, was im Todesfall zu tun ist. 

  • Wenn ich bei Sanitas bleibe – wie kann ich Prämie sparen?

    Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz gehört weltweit zu den besten. Doch die steigenden Prämien belasten immer mehr Haushalte. Um Kosten bei den Krankenkassenprämien zu sparen, passen Sie die Franchise an und setzen Sie auf alternative Grundversicherungsmodelle. Denn je höher die Franchise ausfällt, desto geringer ist die monatliche Prämie. Mit den alternativen Grundversicherungsmodellen profitieren Sie von Prämienrabatten. 

    Was Sie ausserdem gegen hohe Prämien unternehmen können, erfahren Sie in unseren Spartipps.

  • Kann ich vor den offiziellen Kündigungsterminen kündigen?

    Ausserhalb der offiziellen Kündigungsfristen (Grundversicherung per 31. März und per 31. November, Zusatzversicherung per 30. September) ist es nur bei Wegzug ins Ausland und bei Todesfall möglich, die Krankenversicherung ausserterminlich zu kündigen. 

Fragen? Wir sind für Sie da.

Kundenberatung anrufen


Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
0844 150 150

E-Mail schreiben


sales@sanitas.com

Via Chat kontaktieren


Live-Chat starten

Per Portalnachricht


Öffnen Sie im Sanitas Portal den Menüpunkt Kontakt.