Neu: volle De-ckung auch mit Vorerkrankung
Kapitalversicherung

Mehr Schutz für Sie und Ihre Liebsten

Kapitalversicherung: Capital

An Ihrer Seite in schwierigen Lagen: finanzielle Entlastung bei Tod oder Invalidität durch Unfall oder Krankheit.

Die wichtigsten Vorteile


Finanzielle Hilfe

Wir unterstützen unkompliziert finanziell bei Tod oder Invalidität.


Maximale Freiheit

Wir gewährleisten eine freie Verwendung des Invaliditäts- oder Todesfallkapitals.


Immer sicher

Sie erhalten einen permanenten Versicherungsschutz für Beruf und Freizeit.

Für wen eignet sich Capital?

Capital ist besonders sinnvoll für alle, die ihre Familie absichern möchten, die als Selbstständige arbeiten oder sich in schwierigen Lebenslagen mehr finanzielle Sicherheit wünschen.

Warum eine Kapitalversicherung sinnvoll ist

Wer durch einen Unfall oder eine Krankheit invalide wird, muss oft finanzielle Einbussen hinnehmen. Stirbt die Mutter oder der Vater, kann dies die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen gefährden. Zwar bieten die AHV, IV, Unfallversicherung und Pensionskasse finanzielle Unterstützung. Diese Leistungen erreichen aber nicht das vorherige Lohnniveau. Die Kapitalversicherung Capital ergänzt diese Leistungen und sorgt für mehr finanzielle Sicherheit.

  • Freie Verwendung des Kapitals

    Das Invaliditäts- oder Todesfallkapital können Sie verwenden, wie Sie wollen. Zum Beispiel für invaliditätsbedingte bauliche Massnahmen zu Hause, für Pflegekosten, für die Versorgung der Hinterbliebenen oder um finanzielle Einbussen zu überbrücken. 

  • Versichert bei Krankheit oder Unfall

    Sie können sich gegen Tod oder Invalidität durch Krankheit oder Unfall absichern. Wählen Sie aus einer dieser vier Varianten oder kombinieren Sie die Varianten miteinander:

    • Invalidität durch Krankheit
    • Todesfall durch Krankheit
    • Invalidität durch Unfall
    • Todesfall durch Unfall

Volle Deckung auch mit Vorerkrankung

Mit dem individuellen Prämienzusatz bietet Sanitas als erste Krankenversicherung der Schweiz vielen Personen mit bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen neu die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung mit voller Deckung abzuschliessen.

Leistungen bei Tod und Invalidität durch Krankheit

Capital Tod durch Krankheit

Todesfall

Capital Invalidität durch Krankheit

Invalidität

Maximal versicherbares Kapital

CHF 200'000.–

CHF 200'000.–

Für Kinder
bis 30. Lebensmonat

CHF 2500.–

CHF 250'000.–

bis 14. Altersjahr

CHF 20'000.–

CHF 250'000.–

Wartefrist

Keine

1 Jahr ab Eintritt der Invalidität (Analog Invalidenversicherung (IV))

Auszahlung

Versichertes Kapital

  • Mindestinvaliditätsgrad von 25%
  • Proportionale Auszahlung bis zum Invaliditätsgrad von 65%
  • Volle Auszahlung ab Invaliditätsgrad von 66%

Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

Leistungen bei Tod und Invalidität durch Unfall

Capital Tod durch Unfall

Todesfall

Capital Invalidität durch Unfall

Invalidität

Maximal versicherbares Kapital

CHF 500'000.–

CHF 300'000.–

Für Kinder
bis 30. Lebensmonat

CHF 2500.–

CHF 300'000.–

bis 14. Altersjahr

CHF 20'000.–

CHF 300'000.–

Wartefrist

Keine

Keine

Auszahlung

Versichertes Kapital

  • Proportionales Invaliditätskapital bei Invaliditätsgrad bis 25%
  • Überproportionales Invaliditätskapital bei Invaliditätsgrad ab 26% gemäss Skala, z.B. bei Invaliditätsgrad von 50%: 100% des versicherten Kapitals; bei Invaliditätsgrad von 100%: 350% des versicherten Kapitals (max. CHF 1'050'000.–)

Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

Downloads

  • Produktblatt Capital
  • Zusatzbedingungen Capital
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Zusatzversicherungen

Häufig gestellte Fragen

  • Bis zu welchem Alter kann man die Kapitalversicherung abschliessen?

    Capital Tod durch Unfall und Capital Invalidität durch Unfall können bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden, in dem die versicherte Person 65 Jahre alt wird. 

    Capital Tod durch Krankheit und Capital Invalidität durch Krankheit können bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden, in dem die versicherte Person 55 Jahre alt wird.

  • Bezahlt die Kapitalversicherung bei einem Spitalaufenthalt?

    Wenn Sie wegen einer Behandlung im Krankenhaus sind, haben Sie keinen Anspruch auf das versicherte Invaliditätskapital. Erst wenn Sie voraussichtlich dauerhaft invalide sind, aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, können Sie diesen Anspruch geltend machen.

  • Welche Hinterbliebenen erhalten das Todesfallkapital?

    Zuerst erhält der überlebende Ehemann, die überlebende Ehefrau oder der eingetragene Lebenspartner bzw. die eingetragene Lebenspartnerin das Todesfallkapital. Anschliessend sind direkte Nachkommen berechtigt sowie Personen, die von der oder dem Verstorbenen wesentlich unterstützt wurden. Dies schliesst auch die Person ein, die mit dem oder der Verstorbenen in den letzten fünf Jahren bis zum Tod in einer Lebensgemeinschaft war oder die für gemeinsame Kinder sorgen muss. Danach werden die Eltern und zuletzt die Geschwister der verstorbenen Person berücksichtigt.
     
    Sie haben allerdings die Möglichkeit, diese Reihenfolge zu ändern und andere Personen zu begünstigen.

  • Wie lange dauert es, bis das Kapital ausbezahlt wird?

    Die Ausbezahlung des Invaliditätskapitals erfolgt frühestens nach einer Wartefrist von 12 Monaten ab Beginn der Invalidität. Das versicherte Todesfallkapital wird kurz nach dem Tod der versicherten Person ausbezahlt.

  • Kann man das ausbezahlte Kapital verwenden, wie man will?

    Das Invaliditäts- oder Todesfallkapital können Sie verwenden, wie Sie wollen. Zum Beispiel für invaliditätsbedingte bauliche Massnahmen zu Hause, für Pflegekosten, für die Versorgung der Hinterbliebenen oder um finanzielle Einbussen zu überbrücken.