das Versicherungsmodell wechseln?
Versicherung anpassen
Wenn Sie die Franchise oder das Grundversicherungsmodell wechseln möchten, gelten bestimmte Fristen. So gehen Sie vor.
Jahresfranchise ändern: So geht’s
Passen Sie die Franchise Ihren Gesundheitskosten an. Wenn Sie oft zur Ärztin oder zum Arzt müssen, wählen Sie eine tiefe Franchise, wenn Sie fast nie in medizinischer Behandlung sind, ist eine hohe Franchise empfehlenswert.
Für eine Änderung der Franchise benötigt es keine Gesundheitsprüfung, sie ist unabhängig vom Gesundheitszustand sowie von laufenden ärztlichen Behandlungen. In unserem Lexikon erfahren Sie mehr über die Franchise.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
Fristen für die Franchisen-Anpassung
Eine neue Franchise ist immer auf den 1. Januar des Folgejahres gültig. Man kann die Franchise nicht während des Jahres ändern.
- Wenn Sie die Franchise senken möchten, muss die Mitteilung bis 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.
- Wenn Sie die Franchise erhöhen möchten, muss die Mitteilung bis 31. Dezember bzw. bis zum letzten Arbeitstag im Dezember bei uns eintreffen.
Am einfachsten im Sanitas Portal
Dank dem Sanitas Portal erledigen Sie alles rund um Ihre Krankenkasse schnell und unkompliziert.
Wechsel des Grundversicherungsmodells
Die Leistungen in der Grundversicherung sind für alle Versicherten schweizweit gleich. Mit alternativen Versicherungsmodellen wie dem Hausarztmodell oder dem Telmed-Modell können Sie aber Prämien sparen. So wechseln Sie von einem Modell ins andere:
- per E-Mail an unsere Kundenberatung: info@sanitas.com
- im Sanitas Portal - telefonisch von Montag bis Freitag, 8–17 Uhr: 0844 150 150
- in unserem Online-Prämienrechner für Versicherte
Fristen für den Wechsel des Grundversicherungsmodells
- Wechsel von der Grunderversicherung mit freier Arztwahl zu einem alternativen Versicherungsmodell: auf jeden Monatsbeginn möglich
- Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell in ein anderes: auf den 1. Januar des Folgejahres möglich*
* Die Mitteilung muss bis 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.
Fragen? Wir sind für Sie da.
Das könnte Sie auch noch interessieren
1 / 3
1 / 3