Sie erwarten ein Baby?

Was Sie jetzt wissen müssen

Schwangerschaft und Geburt: Was zahlt die Krankenkasse?

Erwarten Sie Nachwuchs? Wir gratulieren Ihnen von Herzen. Hier erfahren Sie, wie wir Sie in dieser besonderen Zeit unterstützen.


Schwangerschafts-Service

Profitieren Sie von wertvollen Tipps, exklusiven Angeboten und einer medizinischen Hotline.


Geburtsvorbereitungskurse

Sanitas übernimmt 150 Franken für einen Geburtsvorbereitungskurs. Und mit der Zusatzversicherung Vital Smart oder Premium sogar bis 1000 Franken.  


Mehr Sicherheit

Zusatzversicherungen übernehmen Kosten zum Beispiel für Erste-Hilfe-Kurse für Kindernotfälle – ein gutes Gefühl für frischgebackene Eltern. 

Sind Sie schwanger?

Herzlichen Glückwunsch! Melden Sie sich bei uns, wenn Sie ein Kind erwarten. Denn die Grundversicherung übernimmt Kosten für bestimmte Vorsorgetermine.

Von der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt müssen Sie zudem im Rahmen der Grundversicherung keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen, wenn Sie krank sind. Davon ausgenommen sind Vorsorgebehandlungen und Zahnarzttermine.

Was zahlt die Grundversicherung?

Von Kontrolluntersuchungen bis zur Geburt auf der allgemeinen Station im Spital: Die Grundversicherung bietet eine solide Basis zur medizinischen Versorgung werdender Mütter.

  • In der Schwangerschaft

    • Bei einer komplikationslosen Schwangerschaft 7 Kontroll- und 2 Ultraschalluntersuchungen
    • Ersttrimester-Test zur Berechnung des Risikos für Trisomie 21, 18 oder 13
    • Weitere Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen bei Risikoschwangerschaft – zum Beispiel bei erhöhtem familiärem oder Trisomie-Risiko, auffälligem Ultraschallbefund oder Krankheit der Mutter
    • 150 Franken an einen Geburtsvorbereitungskurs (einzeln oder in einer Gruppe), der von Hebammen durchgeführt wird
  • Bei der Geburt

    • Volle Kostenübernahme des Spitalaufenthalts auf der allgemeinen Abteilung mit Mehrbettzimmer im Wohnkanton oder in einem ausserkantonalen Spital (sofern es auf der Spitalliste des Wohnkantons ist)
    • Kosten für den gesunden Säugling, wenn er sich bei der Mutter aufhält. Ist das Baby krank, springt die Krankenversicherung des Kindes ein
    • Bei einer notfallmässigen Geburt im Ausland: maximal der doppelte Tarif des Wohnkantons
    • Kaiserschnitte werden voll übernommen
    • Entbindung im Geburtshaus, wenn es auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons geführt ist. Bei Hausgeburten werden die Kosten für die begleitende Hebamme übernommen
  • Im Wochenbett

    • 3 Sitzungen Stillberatung bei einer Hebamme oder speziell ausgebildeten Pflegefachperson
    • 1 Kontrolluntersuchung der Mutter zwischen der 6. und der 10. Woche nach der Geburt
    • 16 Hausbesuche der Hebamme beim ersten Kind, 10 Besuche ab dem zweiten Kind

Gut zu wissen


Bei der Geburt bezahlt die Versicherung der Mutter die Kosten für den Spitalaufenthalt, sofern das Neugeborene gesund ist. Falls es zu Komplikationen kommt und das Baby eine Behandlung im Spital benötigt, bezahlt die Versicherung des Babys. 

Was zahlen Zusatzversicherungen?

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung oder einer Spitalversicherung geniessen Sie neben Kostenübernahmen für viele wichtige Eltern-Kind-Kurse mehr Komfort und Ruhe im Spital.

Vorgeburtliche Anmeldung: Der beste Schutz für Ihr Baby

Sie können Ihr Baby bis 3 Monate nach der Geburt für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Baby in die Grundversicherung aufzunehmen. Bei der Zusatzversicherung ist es hingegen empfehlenswert, Ihr Kind vorgeburtlich anzumelden.  

  • Anmeldung vor der Geburt

    Ihr Kind wird ohne Gesundheitsprüfung und somit ohne Vorbehalte in die Zusatzversicherung aufgenommen. Die Versicherung tritt ab Geburt in Kraft. Bei uns ist das möglich für:  

    * Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 9 Monaten die gewünschte Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben. 

  • Anmeldung nach der Geburt

    Wenn Sie Ihr Baby erst nach der Geburt für eine Zusatzversicherung anmelden, wird es nicht zwingend aufgenommen. Denn die Zusatzversicherungen sind verpflichtet, eine Gesundheitsprüfung vorzunehmen. Kommt Ihr Baby beispielsweise mit einem Gebrechen auf die Welt, wird es in der Regel mit einem Vorbehalt oder gar nicht in die Zusatzversicherung aufgenommen. Geburtsgebrechen werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen.  

Jetzt vorgeburtlich anmelden

Melden Sie Ihr Baby bereits vor der Geburt für unsere Zusatzversicherungen an – für das gute Gefühl, rundum geschützt zu sein.  

Unser Service – vom Kinderwunsch bis zur Babyzeit

Mit dem Schwangerschafts-Service begleiten wir Sie vom Kinderwunsch bis zum ersten Geburtstag Ihres Babys. Der Schwangerschafts-Service ist exklusiv für Sanitas Kundinnen und enthält:

  • Newsletter mit hilfreichen Informationen zu allen drei Phasen: Kinderwunsch, Schwangerschaft und Baby
  • Customer Care Schwangerschaft bei Fragen zu Ihrer Krankenversicherung: 0844 160 160
  • Medizinische Hotline extra für Schwangere: 0844 110 110
  • Exklusive Sanitas Angebote für Sie und Überraschungen für Ihr Baby

Melden Sie sich einfach an, wenn Sie sich ein Baby wünschen.

 

Unterstützung bei Kindsverlust

Der Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft ist ein bedrückendes Thema, aber wir sind auch in schweren Momenten für Sie da. Deshalb arbeiten wir mit den Fachleuten von kindsverlust.ch zusammen. Sie bieten Ihnen einen kostenlosen Beratungsdienst an oder helfen Ihnen, eine Fachperson in Ihrer Nähe zu finden.  

Häufig gestellte Fragen

  • Wird der Geburtsvorbereitungskurs von der Krankenkasse bezahlt?

    Die Grundversicherung bezahlt 150 Franken an von Hebammen durchgeführte Gruppen- oder Einzel-Geburtsvorbereitungskurse.  

    Die Zusatzversicherungen Vital Smart und Vital Premium sowie Classic, Family und Jump bezahlen weitere Kosten an einen Geburtsvorbereitungskurs. Bei Vital Smart und Premium sind ausserdem Online-Kurse beispielsweise via Videotelefonie miteingeschlossen, sofern keine Einschränkungen in Qualität oder Sicherheit bestehen.  

  • Wird Schwangerschaftsgymnastik von der Krankenkasse bezahlt?

    Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für Schwangerschaftsgymnastik.  

    Die Zusatzversicherungen Vital Smart und Vital Premium übernehmen Kosten für die Schwangerschaftsgymnastik. Auch Kurse via Videotelefonie werden von der Zusatzversicherung bezahlt, sofern keine Einschränkungen in Qualität oder Sicherheit bestehen. Die geschlossenen Versicherungen Classic, Family und Jump beteiligen sich ebenfalls an der Schwangerschaftsgymnastik. 

  • Wird der Rückbildungskurs von der Krankenkasse bezahlt?

    Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für Rückbildungskurse. 

    Die Zusatzversicherungen Vital Smart und Vital Premium übernehmen Kosten für Rückbildungskurse. Auch Kurse via Videotelefonie werden von der Zusatzversicherung bezahlt, sofern keine Einschränkungen in Qualität oder Sicherheit bestehen. Die geschlossenen Versicherungen Classic, Family und Jump beteiligen sich ebenfalls an Rückbildungskursen (ausgenommen Online-Kurse). 

  • Was bedeutet die Karenzfrist bei Schwangerschaft?

    Karenzfrist bedeutet, dass man nach Abschluss einer Zusatzversicherung eine definierte Zeit warten muss, bis der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Die Zusatzversicherungen von Sanitas müssen mindestens 9 Monate vor einer Schwangerschaft abgeschlossen werden, damit Schwangerschafts- und Geburtskosten, aber auch Leistungen wie Geburts- oder Adoptionsgeld gedeckt werden. Es gilt der Zeitpunkt des Antragseingangs.  

  • Zahlt Sanitas den Aufenthalt im Geburtshaus?

    Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Eine Kostenübernahme im Geburtshaus wird individuell abgeklärt.

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