Neu: volle De-ckung auch mit Vorerkrankung
Hospital Upgrade

Wechseln nach Wunsch

Flexible Spitalzusatzversicherung: Hospital Upgrade

Ihr Bonus für die Zukunft: später ohne Gesundheits-Check in eine höhere Spitalversicherung wechseln – dank Hospital Upgrade.

Die wichtigsten Vorteile


Wechsel lange möglich

Lassen Sie sich Zeit. Ein Wechsel ist nach Abschluss innerhalb von 20 Jahren möglich. 


Entscheidungsfreiheit

Sie entscheiden, wann und ob sie wechseln wollen. 


Ohne Gesundheitsprüfung

Wechseln Sie in die nächsthöhere Spitalversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Für wen eignet sich Hospital Upgrade?

Hospital Upgrade ist ideal für alle, die in Zukunft auf Wunsch halbprivat oder privat versichert sein möchten. Voraussetzung ist, dass Sie bereits die Spitalversicherung Hospital Standard Liberty oder Hospital Extra Liberty abgeschlossen haben sowie unter 60 Jahre alt sind. 

Warum Hospital Upgrade sinnvoll ist

Man im Spital

Je älter Sie werden, desto wahrscheinlicher werden Spitalaufenthalte. Mit Hospital Upgrade sichern Sie sich heute die Möglichkeit, in der Zukunft einen höheren Spitalstandard zu wählen – und dies ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für mehr Privatsphäre im Spital, mehr Services und schnellen Zugang zu leitenden Ärztinnen und Ärzten.

Langes Recht auf Wechsel


Nach dem Abschluss von Hospital Upgrade können Sie sich Zeit lassen mit der Entscheidung, in eine höhere Spitalversicherung zu wechseln: Das Upgrade können Sie einmalig innerhalb von 20 Jahren ab Versicherungsbeginn machen. Der Termin für einen solchen Wechsel ist alle 2 Jahre.

Volle Deckung auch mit Vorerkrankung

Mit dem individuellen Prämienzusatz bietet Sanitas als erste Krankenversicherung der Schweiz vielen Personen mit bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen neu die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung mit voller Deckung abzuschliessen.

Leistungsübersicht

Halbprivate Abteilung

Hospital Extra Liberty

Private Abteilung

Hospital Top Liberty

Akutbehandlungen stationär
Inland

2-Bett-Zimmer in von Sanitas anerkannten Spitälern der Schweiz

1-Bett-Zimmer in allen Spitälern weltweit

Psychiatrische Kliniken

2-Bett-Zimmer in von Sanitas anerkannten Spitälern der Schweiz während gesamthaft 180 Tagen

1-Bett-Zimmer in allen Spitälern weltweit

EU/EFTA (bei Notfällen)

2-Bett-Zimmer, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

1-Bett-Zimmer in unbegrenzter Höhe bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

Übriges Ausland (bei Notfällen)

100%, max. 180 Tage

100%, unbegrenzt

Ausland (geplante Behandlungen)

2-Bett-Zimmer, CHF 1000.–/Tag, während max. 180 Tagen innerhalb von 360 Tagen

1-Bett-Zimmer, max. CHF 250'000.–/Spitalaufenthalt

Wahlmöglichkeit der Spitalabteilung

Privat: 75% der Aufenthalts-, Pflege- und Behandlungskosten

Krankenpflege und Haushaltshilfe
Krankenpflege zu Hause

CHF 50.–/Tag, max. 90 Tage (bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monates nach Niederkunft) und max. CHF 5000.– an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

100%, max. 90 Tage (bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monates nach Niederkunft) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

Haushaltshilfe

CHF 25.–/Stunde, max. CHF 750.– für die haushaltführende Person:

  • nach Spitalaufenthalt
  • wenn Spitalaufenthalt vermeidbar

CHF 25.–/Stunde, max. CHF 1500.– für die haushaltsführende Person:

  • nach Spitalaufenthalt
  • wenn Spitalaufenthalt vermeidbar
Kuren

Max. 1 Kur

Badekuren Inland und Abano / Montegrotto

CHF 90.–/Tag, max. 21 Tage

CHF 300.–/Tag, max. 21 Tage

Erholungskuren Inland

CHF 90.–/Tag, max. 21 Tage

CHF 300.–/Tag, max. 21 Tage

Private Auslagen

Max. CHF 100.–/Spitalaufenthalt

Max. CHF 500.–/Spitalaufenthalt

Transport und Rettung
Transporte, Rettung und Reisekosten bei Bestrahlung, Chemotherapie oder Hämodialyse

100%, max. CHF 30'000.–

100%, unbegrenzt, Suchaktion max. CHF 20'000.–/Ereignis

Transporte im Ausland und Repatriierung

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

Sanitas Assistance

Ja

Ja

Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

Downloads

  • Produktblatt Hospital Upgrade
  • Zusatzbedingungen Hospital Upgrade
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Zusatzversicherungen

Häufig gestellte Fragen

  • Was sind die Voraussetzungen, um Hospital Upgrade abzuschliessen?

     
    • Die Zusatzversicherung Hospital Upgrade können Sie nur in Kombination mit der Spitalversicherung Hospital Standard Liberty oder Hospital Extra Liberty abschliessen.
    • Sie können Hospital Upgrade bis zu Ihrem 60. Altersjahr beantragen.
    • Der Wechsel in die nächsthöhere Spitalversicherung muss bis zum 64. Altersjahr erfolgen.
    • Die versicherten Risiken (Krankheit, Unfall), allfällige Einschränkungen, Vorbehalt oder Ausschlüsse sowie die Kostenbeteiligungsvariante bleiben beim Wechsel in die nächsthöhere Spitalversicherung bestehen.
  • Unter welchen Bedingungen ist das Upgrade möglich?

    Ein Upgrade ist frühestens am 1. Januar möglich, der auf das vollendete 2. Lebensjahr folgt.

    Ein Upgrade ist frühestens 24 Monate nach dem Abschluss der Hospital-Upgrade-Versicherung möglich, jeweils auf den nachfolgenden 1. Januar.

    Wenn Hospital Upgrade für einen Teenager bis 31. Dezember des 15. Lebensjahres abgeschlossen wurde, muss das Upgrade in die nächsthöhere Spitalversicherung spätestens auf den 1. Januar erfolgen, der auf den 37. Geburtstag folgt.

  • Braucht es für den Abschluss von Hospital Upgrade eine Gesundheitsprüfung?

    Wenn Sie Hospital Upgrade gleichzeitig mit den Spitalversicherungen Hospital Standard Liberty oder Hospital Extra Liberty abschliessen, gilt die Gesundheitsprüfung auch für Hospital Upgrade. Wenn Sie Hospital Upgrade zu einem späteren Zeitpunkt separat beantragen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.