Zahnversicherungen

Schöne Zähne für jedes Budget

Zahnversicherungen: Dental und Dental Basic

Zahnvorsorge und Zahnbehandlungen werden schnell teuer. Mit Zahnversicherungen sind Sie bestens davor geschützt.

Die wichtigsten Vorteile


Kosten im Griff

Wir decken diverse Behandlungen und Vorsorgemassnahmen für die Zähne ab.


Maximale Freiheit

Wir übernehmen auch Zahnbehandlungen im Ausland gemäss den Sanitas Vorgaben.


Mehr sparen

Bei unserem Partner swiss smile erhalten Sie bis zu 50 Franken Rabatt.

Für wen eignen sich Dental und Dental Basic?

Die Zahnversicherung Dental lohnt sich besonders für Familien mit Kindern. Gerade bei Jugendlichen können kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen das Familienbudget belasten.

Dental Basic eignet sich insbesondere für Erwachsene, die Wert auf eine regelmässige Zahnpflege und eine günstigere Zahnversicherung legen.

Warum die Zahnversicherungen Dental und Dental Basic sinnvoll sind

Ihre Grundversicherung bezahlt nur wenige krankheits- oder unfallbedingte Zahnbehandlungen. Die Kosten für Reparaturen von Zahnschäden, Vorsorgeuntersuchungen und kieferorthopädische Behandlungen müssen Sie deshalb in vielen Fällen selbst tragen. Das kann teuer werden. Mit den Zahnpflegeversicherungen Dental und Dental Basic sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Dental Basic – die Schlanke für kleinere Eingriffe

    Die Zusatzversicherung Dental Basic deckt kleinere Zahnreparaturen und Vorsorgeuntersuchungen ab. Sie eignet sich für alle Erwachsenen, die Wert auf eine regelmässige Zahnpflege legen. Und sollten Sie einmal eine Wurzelbehandlung, eine Krone oder zahnprothetische Massnahmen brauchen, entlastet Sie diese Versicherung finanziell.

    Wichtig zu wissen


    Die Zahnpflegeversicherung Dental Basic können Sie ohne Zahnattest abschliessen. Die einzigen Voraussetzungen sind: Sie waren in den letzten 12 Monaten bei der Dentalhygiene, Ihre Zähne wurden in den letzten 24 Monaten untersucht (inklusive Röntgenaufnahme) und Sie haben bisher keine grösseren Zahnschäden wie fehlende Zähne oder Kronen.

    Für Kinder gilt: Bis zum 5. Geburtstag ist kein Zahnattest für den Abschluss von Dental Basic erforderlich. Hier gilt das Alter bei Versicherungsbeginn. Eine Ausnahme: Wenn bereits grössere Zahnschäden vorliegen, benötigen Sie ein Attest.

  • Dental – die Umfassende für grössere Eingriffe

    Speziell beim Thema Zahnspange wird es schnell teuer: Die Behandlung kann leicht bis zu 15 000 Franken kosten. Unangenehme finanzielle Überraschungen bieten auch andere Zahnbehandlungen, die bei Kindern und Jugendlichen häufig sind. Eine Weisheitszahnoperation liegt beispielsweise bei 500 bis 800 Franken pro Zahn. Die gute Nachricht: Die Zahnzusatzversicherung Dental deckt neben der Dentalhygiene 80 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen bis 5000 Franken pro Kalenderjahr ab – und eignet sich deshalb besonders gut bereits für Kinder.

    Wichtig zu wissen


    Für die Zahnzusatzversicherung Dental benötigen Sie ein zahnärztliches Attest. Für Kinder gilt: Je früher Sie die Versicherung für Ihren Nachwuchs abschliessen, desto besser. Denn Kinder benötigen ein zahnärztliches Gutachten erst ab dem 5. Geburtstag. Ab dem 7. Geburtstag benötigt das Kind neben einem zahnärztlichen Gutachten auch Röntgenbilder. Massgeblich ist jeweils das Alter bei Versicherungsbeginn.

  • Swiss smile: Profitieren Sie von Partnerrabatten

    Mit einer Zahnversicherung profitieren Sie von Rabatten bei unserem Partner swiss smile: Sie sparen 50 Franken bei der Zahnreinigung durch Dentalhygienikerinnen. Und bei Prophylaxeassistentinnen sowie bei Dentalhygienikern in Ausbildung erhalten Sie 30 Franken Rabatt. Ausserdem rechnet swiss smile alle zahnärztlichen Leistungen zum günstigen Sozialtarif ab.

Leistungsübersicht

 

Grundversicherung

Zusatzversicherung

Dental Basic

Zusatzversicherung

Dental

Gemäss Krankenpflegeversicherungsgesetz (KVG)

80% der Behandlungskosten bis maximal CHF 2000.– pro Kalenderjahr inklusive Vorsorge

80% der Behandlungskosten bis maximal CHF 5000.– pro Kalenderjahr Vorsorgeleistungen werden zusätzlich vergütet

Zahnärztliche Behandlungen

Kosten der Behandlung durch Zahnärzte, die in der Schweiz zugelassen sind, im Zusammenhang mit schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, schweren Allgemeinerkrankungen oder unfallbedingten Zahnschäden

Kosten der Behandlung durch zugelassene Zahnärzte in der Schweiz und im angrenzenden Ausland:

  • Konservierende Zahnbehandlungen wie ∙ Füllungen (Kunststoff, Gold, Keramik) und Wurzelbehandlungen
  • Entfernung von Weisheitszähnen
  • Veneers
  • Parodontalbehandlungen (Behandlungen am Zahnhalteapparat)
  • Zahnprothetische Massnahmen (Brücken, Kronen, Stifte)

Kosten der Behandlung durch zugelassene Zahnärzte in der Schweiz und im Ausland:

  • Konservierende Zahnbehandlungen wie Füllungen (Kunststoff, Gold, Keramik) und Wurzelbehandlungen
  • Entfernung von Weisheitszähnen
  • Veneers
  • Parodontalbehandlungen (Behandlungen am Zahnhalteapparat)
  • Zahnprothetische Massnahmen (Brücken, Kronen, Stifte)
Kieferorthopädie und Kieferchirurgie

Kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlungen

Prophylaktische Behandlungen Vorsorgeuntersuchungen und Dentalhygiene

CHF 100.– pro Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen und Dentalhygiene durch diplomiertes Fachpersonal

Eine Vorsorgeuntersuchung oder Zahnreinigung pro Kalenderjahr durch diplomiertes Fachpersonal

Kostenbeteiligung

Es gilt die gewählte Jahresfranchise und der Selbstbehalt (10% bis maximal CHF 700.– pro Kalenderjahr)

Franchise von CHF 250.– pro Kalenderjahr (ausser für Vorsorgebehandlungen)

Je eine Franchise von CHF 350.– pro Kalenderjahr für krankheits- und unfallbedingte Behandlungen (ausser für Vorsorgebehandlungen)

Karenzfrist

Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen und prophylaktischen Behandlungen besteht keine Karenzfrist. Für die übrigen Behandlungen gelten folgende Karenzfristen:

  • Für konservierende Zahnbehandlungen, Parodontalbehandlungen und Behandlungen an Weisheitszähnen: 6 Monate
  • Für zahnprothetische Arbeiten (Brücken, Kronen, Stifte), Inlays und Veneers: 12 Monate
  • Für nicht unfallbedingte sowie für prophylaktische Behandlungen beginnt der Leistungsanspruch 180 Tage nach Versicherungsbeginn (Karenzfrist).
  • Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen besteht keine Karenzfrist.

Downloads

  • Zusatzbedingungen Dental Basic
  • Produktblatt Dental Basic und Dental
  • Zusatzbedingungen Dental
  • Zahnärztliches Attest für die Zusatzversicherung Dental
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Zusatzversicherungen
  • Liste anerkannter Leistungserbringer im Ausland für Dental Basic

Häufig gestellte Fragen zur Zahnversicherung

  • Muss ich für den Abschluss ein zahnärztliches Attest einreichen?

    Die Zahnzusatzversicherung Dental Basic kann unter folgenden Bedingungen ohne zahnärztliches Attest abgeschlossen werden:

    • Sie waren in den letzten 12 Monaten bei der Dentalhygiene.
    • Ihre Zähne wurden in den letzten 24 Monaten untersucht, inklusive Röntgenaufnahme.
    • Und Sie haben keine grösseren Zahnschäden wie Kronen oder fehlende Zähne.
    • Kinder benötigen bis zum 5. Geburtstag kein Attest.
    • Ausnahme auch hier: Es liegen bereits grössere Zahnschäden vor.

    Für die Zahnversicherung Dental dagegen ist ein zahnärztliches Attest erforderlich – ausser:

    • Kinder nehmen wir bis zum 5. Geburtstag ohne Gutachten und Röntgenbilder auf.
    • Ab dem 5. Geburtstag ist ein zahnärztliches Gutachten notwendig.
    • Ab dem 7. Geburtstag benötigen wir neben einem zahnärztlichen Gutachten auch Röntgenbilder.

    Massgeblich ist das Alter bei Versicherungsbeginn.

  • Werden Implantate und das Ziehen von Weisheitszähnen bezahlt?

    Ja, wir übernehmen einen Teil der Kosten für diese Behandlungen. Aus Dental Basic werden 80 Prozent der Behandlungskosten (bis zu 2000 Franken pro Kalenderjahr) gedeckt. Dental deckt 80 Prozent der Behandlungskosten (bis zu 5000 Franken pro Kalenderjahr).

  • Kann ich eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschliessen?

    Die Aufnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Art der Behandlung. Sie kann auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein wie Ausschlüsse für bestimmte Behandlungen.

  • Ist eine Behandlung im Ausland möglich?

    Das ist möglich. Bei der Zusatzversicherung Dental Basic übernehmen wir Behandlungen in der Schweiz und im angrenzenden Ausland gemäss der Liste anerkannter Leistungserbringer im Ausland. Die Zusatzversicherung Dental deckt Behandlungen in der Schweiz und weltweit ab.

  • Wann soll ich eine Zahnversicherung abschliessen?

    Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Eltern können bereits ihr Baby versichern und sich so gegen mögliche teure Zahnstellungskorrekturen absichern. Ausserdem profitieren Kinder von einer unkomplizierten Aufnahme: Siehe Punkt zum Zahnattest weiter oben. Aber selbst bis ins höhere Alter können sich unsere Zahnversicherungen für Menschen finanziell lohnen, die ihre Zähne so lange wie möglich pflegen möchten. Dental können Sie bis zum Alter von 59 Jahren abschliessen, Dental Basic bis zum Alter von 65 Jahren.

  • Zahnversicherung für das Kind oder Baby: Was ist zu beachten?

    Für Kinder empfehlen wir unsere Zahnversicherung Dental, denn sie deckt wichtige Bereiche der Zahngesundheit ab, beispielsweise kieferorthopädische Behandlungen. Wenn Sie Dental vor dem 5. Geburtstag Ihres Kindes abschliessen, benötigen Sie dafür keine Gutachten und Röntgenbilder. Ab dem 7. Geburtstag müssen Sie neben einem zahnärztlichen Gutachten auch Röntgenbilder des Kindes mit einreichen.