von Sehhilfen und Hörgeräten
Brillen & Kontaktlinsen: Kostenübernahme
Brauchen Sie eine Brille, Kontaktlinsen oder möchten Sie sich die Augen lasern lassen? Eine Zusatzversicherung lohnt sich in diesen Fällen.
Kostenbeteiligung an Brillen & Kontaktlinsen
Bei krankheitsbedingter Fehlsichtigkeit beteiligt sich die Grundversicherung. Bei normaler Kurz- oder Weitsichtigkeit springen Zusatzversicherungen ein.
-
Was zahlt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt in bestimmten Fällen einen Teil der Kosten für Sehhilfen. Für Kinder muss dafür jährlich ein augenärztliches Rezept bei uns eingereicht werden.
Bei Erwachsenen gelten die folgenden medizinischen Bedingungen. Bitte wenden Sie sich vorab an unsere Kundenberatung, wenn Sie unsicher sind, ob Kosten übernommen werden:
- 180 Franken für Brillen und Kontaktlinsen bei krankheitsbedingter Sehschwäche wie zum Beispiel bei grauem Star (Katarakt), Diabetes und anderen nach einer Operation (siehe MiGel)
- 270 Franken alle zwei Jahre pro Auge für Kontaktlinsen, wenn diese die Sehkraft deutlich gegenüber der Brille verbessern
- 632 Franken bei irregulärem Astigmatismus (Hornhautverkrümmung), Keratokonus (vorgewölbter Hornhaut), anderen Hornhauterkrankungen oder -verletzungen sowie nach Hornhautoperationen oder Irisdefekten
- Kinder erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 180 Franken pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen
Genauer nachlesen können Sie dies in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) (Positionen 25.02.01.00.1, 25.02.02.00.1, 25.02.03.00.1):
-
Was zahlt die Zusatzversicherung?
Unsere Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für Sehhilfen, auch ohne augenärztliches Rezept. Die Kosten fürs Brillengestell sind ebenfalls versichert.
- Vital Basic: 100% der Kosten, max. 300 Franken innerhalb von 3 Jahren
- Vital Smart: 100% der Kosten, max. 300 Franken innerhalb von 3 Jahren
- Vital Premium: 100% der Kosten, max. 600 Franken innerhalb von 3 Jahren
- Jump*: max. 300 Franken alle 3 Jahre (ab dem 18. Geburtstag)
- Classic*: max. 300 Franken alle 3 Kalenderjahre (ab dem 18. Geburtstag), max. 200 Franken pro Kalenderjahr (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- Family*: max. 300 Franken alle 3 Kalenderjahre (ab dem 18. Geburtstag), max. 200 Franken pro Kalenderjahr (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
* Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bereits Versicherte geniessen weiterhin die gewohnten Vorteile.
Nicht von der Zusatzversicherung gedeckt sind zusätzliche Produkte wie Pflegemittel oder Linsenbehälter.
Kostenbeteiligung am Augenlasern
Die Grundversicherung beteiligt sich am Augenlasern nur, wenn es medizinisch notwendig ist. In allen anderen Fällen können Sie sich auf die Zusatzversicherung Vital verlassen.
-
Was zahlt die Grundversicherung?
Ist das Augenlasern medizinisch notwendig, beispielsweise beim grünen oder beim grauen Star, übernimmt die Grundversicherung die Kosten (gemäss Tarmed-Tarif).
Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für Augenlasern zur Korrektur von Sehschwächen.
-
Was zahlt die Zusatzversicherung?
Unsere Zusatzversicherung Vital schliesst das Augenlasern mit ein. Sanitas übernimmt insgesamt für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlasern folgende Kosten:
- Vital Basic: 100% der Kosten, max. 300 Franken innerhalb von 3 Jahren
- Vital Smart: 100% der Kosten, max. 300 Franken innerhalb von 3 Jahren
- Vital Premium: 100% der Kosten, max. 600 Franken innerhalb von 3 Jahren
- Jump, Classic und Family: keine Kostenübernahme.
* Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bereits Versicherte geniessen weiterhin die gewohnten Vorteile.
Kostenbeteiligung an Hörgeräten
Im Normalfall übernehmen die AHV oder die IV die Kosten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Grundversicherung einspringt.
-
Was zahlt die Grundversicherung?
Hörgeräte sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt. In den meisten Fällen übernimmt die AHV oder die IV die Kosten für Hörgeräte.
Ausnahme: Die Grundversicherung springt dann ein, wenn eine Person zwar die medizinischen Voraussetzungen für ein Hörgerät erfüllt, nicht aber die Versicherungsbedingungen von AHV und IV. In der Regel betrifft dies zurückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Asylbewerbende.
-
Wann zahlen die IV und die AHV?
Die Sozialversicherungen AHV und IV beteiligen sich an den Kosten für Hörgeräte. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Die AHV beteiligt sich ab einem Gesamthörverlust von 35 Prozent (beide Ohren zusammengenommen). Alle 5 Jahre erhalten Menschen, die im Rentenalter sind oder eine AHV beziehen, 630 Franken für ein Hörgerät oder 1237.50 Franken für zwei Hörgeräte.
Die IV beteiligt sich ab einem Gesamthörverlust von 20 Prozent (beide Ohren zusammengenommen). Alle 6 Jahre erhalten Menschen, die IV beziehen, 840 Franken für ein Hörgerät oder 1650 Franken für zwei Hörgeräte.
-
Was zahlt die Zusatzversicherung?
Decken die Beiträge von AHV und IV die Kosten für das Hörgerät nicht vollständig, übernimmt die Zusatzversicherung die Differenz.
- Vital Basic: 90% der Kosten, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
- Vital Smart: 90% der Kosten, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
- Vital Premium: 90% der Kosten, max. 1000 Frankenpro Kalenderjahr
- Jump*: kein Beitrag
- Classic*: 80% der Kosten, max. 500 Franken pro Kalenderjahr
- Family*: 80% der Kosten, max. 500 Franken pro Kalenderjahr
* Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bereits Versicherte geniessen weiterhin die gewohnten Vorteile.
Die genannten Beträge gelten für alle Bereiche der medizinischen Vorsorge zusammen, nicht allein für die Check-ups.
Was zahlt Sanitas?
Mit dem Deckungs-Check im Sanitas Portal finden Sie mit einem Klick heraus, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.