Selbstbehalt bei Krankenkassen
Selbstbehalt Definition
Der Selbstbehalt ist die prozentuale Kostenbeteiligung des Versicherten an Versicherungsleistungen. Sobald die Gesundheitsausgaben den Betrag der Franchise überschreiten, übernimmt die Krankenkasse in der Grundversicherung 90 Prozent der Kosten. Die restlichen 10 Prozent der Kosten bezahlen die Versicherten selber. Diesen Kostenanteil nennt man Selbstbehalt.
Weshalb muss ich einen Selbstbehalt bezahlen?
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass sich die Versicherten an den Gesundheitskosten beteiligen müssen. Diese Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent. Für Originalmedikamente, für die es ein Generikum gibt, beträgt der Selbstbehalt 40 Prozent.
Die maximale Höhe des Selbstbehalts ist 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Sobald mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Kasse versichert sind, ist der Selbstbehalt für alle Kinder auf 700 Franken beschränkt.
Gut zu wissen
Die Leistungen im Rahmen einer Mutterschaft vergüten die Krankenkassen ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt.
Wie berechne ich den Selbstbehalt?
Zur Erläuterung ein Beispiel: Ein Versicherter hat in einem Jahr Gesundheitskosten von 2000 Franken. Er hat die minimale Franchise von 300 Franken gewählt.
Gesundheitskosten total | CHF 2000 |
abzüglich Franchise (Beispiel 300 Franken) | - CHF 300 |
Restliche Kosten | CHF 1700 |
Der Versicherte muss von den restlichen Kosten einen Selbstbehalt von 10 Prozent selber bezahlen (maximal 700 Franken pro Jahr).
10% Selbstbehalt von Fr. 1700.– = Fr. 170.– |
Die Gesundheitskosten des Versicherten betragen in diesem Fall:
Franchise | CHF 300 |
+ Selbstbehalt | + CHF 170 |
Total Kosten Versicherter | CHF 470 |
Bei welchen Medikamenten muss ich keinen höheren Selbstbehalt bezahlen?
Der Selbstbehalt beträgt für Generika in der Regel 10 Prozent, für Originalpräparate 40 Prozent.
Der höhere Selbstbehalt für Originalpräparate gilt nicht,
- wenn es kein Generikum gibt;
- wenn ein Originalpräparat aus medizinischen Gründen nicht durch ein Generikum ersetzt werden kann. In diesem Fall braucht es eine spezielle Verschreibung durch den Arzt;
- wenn die Preisdifferenz zwischen Generikum und Originalpräparat weniger als 30 Prozent beträgt.
Ob Sie für Ihr Medikament einen erhöhten Selbstbehalt bezahlen, können Sie mit der Generika-Suche von Sanitas herausfinden.