Unser Baby ist da.

Wie ist es versichert?

Die richtige Krankenversicherung fürs Baby

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt! Jetzt geht das Abenteuer richtig los. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Baby optimal versichern.


Vorgeburtliche Anmeldung

Für den bestmöglichen Versicherungsschutz melden Sie Ihr Baby bereits vor der Geburt an.


Zahnspangen

Ein frühzeitiger Abschluss der Zusatzversicherung Dental lohnt sich, weil die Grundversicherung keine Kosten übernimmt.


Brillen & Kontaktlinsen

Die Grundversicherung beteiligt sich mit jährlich 180 Franken. 

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen für Babys?

Sie müssen Ihr Baby bis spätestens 3 Monate nach der Geburt bei der Grundversicherung anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind aber am besten bereits vor der Geburt für die Zusatzversicherung an. Denn bei der vorgeburtlichen Anmeldung entfällt in der Regel die Gesundheitsprüfung.

  • Das zahlt die Grundversicherung

    • Vorsorge- und Entwicklungsuntersuchungen
    • Hüftsonografie bei Neugeborenen zwischen 0 und 6 Wochen durch eine dafür ausgebildete Ärztin
    • Impfungen gegen Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Kinderlähmung
    • 180 Franken pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen mit ärztlichem Rezept bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    • Bis zu 30 Sitzungen bei einem von der Grundversicherung anerkannten Kinderpsychologen
    • Zahnärztliche Behandlungen werden nicht bezahlt, ausser sie sind aufgrund einer schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung notwendig
  • Das zahlt die Zusatzversicherung

    Unsere ambulante Zusatzversicherung Vital übernimmt abhängig von den Versicherungsstufen Basic, Smart und Premium Kosten für Leistungen wie:

    • Osteopathie- und Craniosacral-Therapie durch von uns anerkannte Therapeuten (nur bei Vital Smart oder Premium)
    • Milchersatz bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres bei Unverträglichkeit von natürlicher Milch und mit ärztlicher Verordnung
    • Je nach Versicherungsstufe 300 oder 600 Franken innerhalb von 3 Jahren für Brillen und Kontaktlinsen ohne ärztliches Rezept
    • Kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen
    • Alternativmedizinische Therapien (nur Vital Smart und Premium)
    • Nicht ärztliche Psychotherapie (nur Vital Smart und Premium)

Was zahlt Sanitas?

Mit dem Deckungs-Check im Sanitas Portal finden Sie mit einem Klick heraus, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.

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Zahnversicherung für Kinder früh genug abschliessen

Zahnbehandlungen sind nicht in der Grundversicherung enthalten – und können das Familienbudget ganz schön strapazieren. Mit Dental sichern Sie sich ab.

Bis zum 5. Geburtstag abschliessen


Bei Sanitas können Sie die Zusatzversicherung Dental für Ihr Kind ohne zahnärztliches Gutachten abschliessen, solange es jünger als fünf Jahre ist. Je länger Sie warten, desto grösser wird das Risiko, dass die Krankenkasse Einwände wegen möglicher Zahnfehlstellungen erhebt. Es ist also sinnvoll, die Versicherung frühzeitig abzuschliessen.

Häufig gestellte Fragen

  • Werden Milchpumpen von der Krankenkasse übernommen?

    Die Grundversicherung bezahlt Milchpumpen aktuell bei frühgeborenen oder trinkschwachen Babys sowie bei Säuglingen mit Fehlbildungen oder organischen Erkrankungen. Und mütterlicherseits bei wunden Brustwarzen, Entzündungen, Milchstau, vermehrter oder verminderter Muttermilchbildung, bei medizinischer Trennung von Mutter und Kind oder wenn Mütter vorübergehend medikamentös behandelt werden müssen.

  • Ist Osteopathie bei Kindern von der Krankenkasse gedeckt?

    Osteopathie gehört zu den alternativen Heilmethoden und wird grundsätzlich nicht von der Grundversicherung bezahlt. Die Zusatzversicherungen Vital Smart und Vital Premium übernehmen Kosten für Osteopathie. Das Kind muss dafür Vital in einer dieser beiden Versicherungsstufen abgeschlossen haben.

  • Wird das Babyschwimmen von der Krankenkasse übernommen?

    Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für Babyschwimmen. Unsere Zusatzversicherungen Vital Smart und Vital Premium zahlen einen Beitrag an das Babyschwimmen in den ersten 12 Monaten nach der Geburt.

  • Wird die Stillberatung von der Krankenkasse übernommen?

    Ja. Die Grundversicherung bezahlt drei Stillberatungen bei einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Fachperson.

  • Bezahlt Sanitas Stillgeld?

    Nein. Weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherung der Sanitas bezahlt Stillgeld.