Volle Erwachsenenprämie? Nein.
Volljährig werden bringt neue Freiheiten. Und Veränderungen rund um die Krankenkasse. Wir begleiten Sie dabei.
Diese vertraglichen Bedingungen ändern sich, wenn Sie 18 werden.
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Wenn Sie volljährig werden, steigt die Prämie Ihrer Grundversicherung, weil Sie nicht mehr als Kind gelten. Das ist bei allen Krankenkassen üblich. Der erste Prämienanstieg erfolgt nach dem 18. Geburtstag: Die Prämie wird auf den 1. Januar des nächsten Kalenderjahres angepasst. Wenn Sie also am 20. August 2025 18 Jahre alt werden, bezahlen Sie erst ab 1. Januar 2026 die höhere Prämie. Die gute Nachricht: Sie profitieren noch vom Rabatt für junge Erwachsene, bis Sie 26 werden.
02
Die Mindestfranchise beträgt ab dem 18. Lebensjahr 300 Franken. Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst bezahlen, wenn Sie zum Beispiel zur Ärztin müssen. Sie können Ihre Franchise selbst wählen.
03
Kinder zahlen höchstens 350 Franken Selbstbehalt, Erwachsene maximal 700 Franken pro Jahr. Der Selbstbehalt ist die Kostenbeteiligung der Versicherten an medizinischen Behandlungen.
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Kinder sind meist bei den Eltern mitversichert. Sie oder Ihre Eltern können nun beantragen, dass Sie einen eigenen Versicherungsvertrag erhalten – diesen benötigen Sie spätestens, wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen.
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Wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen, erhalten Sie einen eigenen Versicherungsvertrag. Denn dann sind Sie nicht mehr in der Familienpolice eingeschlossen. Sobald Sie uns Ihre neue Adresse gemeldet haben, erhalten Sie eine angepasste Offerte.
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Bis zum Ende des Monats, in dem junge Erwachsene 18 werden, sind fürs Begleichen der Krankenversicherungsrechnungen die Eltern verantwortlich. Auch danach können junge Erwachsene für Rechnungen, die auf die Zeit vor ihrem 18. Geburtstag zurückgehen, nicht betrieben werden. Aber ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag sind die neuen Volljährigen selbst dafür verantwortlich. Werden ab dem 1. des Folgemonats auf den 18. Geburtstag sämtliche Rechnungen fristgerecht bezahlt, kann der Krankenversicherer unter Einhaltung der gültigen Kündigungsfristen gewechselt werden.
Wenn Sie bei Ihren Eltern in die Zusatzversicherung Family eingeschlossen sind, werden Sie im Jahr nach Ihrem 20. Geburtstag in die Zusatzversicherung Jump umgeteilt. Jump ist die ambulante Zusatzversicherung für junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren. Alternativ können Sie auch die Versicherung Vital Smart wählen.
Sobald Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine eigene Police haben, können Sie sich im Sanitas Portal registrieren.
Ob Auslandssemester oder mit dem Rucksack durch Südostasien – das müssen Sie versicherungstechnisch beachten.
Solange Sie in der Schweiz gemeldet sind, besteht eine Grundversicherungspflicht. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist empfehlenswert. Wollen Sie länger bleiben und sich in der Schweiz abmelden? Dann gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Auswanderung.
Sie ziehen von zu Hause aus in Ihre erste eigene Wohnung oder in eine WG? Das ändert in puncto Krankenkasse so einiges.
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