Aber gut versichert!
Krankenversicherung für Schweizer im Ausland
Erfahren Sie mehr zum Versicherungsschutz für Rentnerinnen und Rentner oder Entsandte, die dauerhaft ins Ausland ziehen.
Das gilt für Ihre Krankenkasse
Es gibt besondere Regeln für Versicherte, die im Ausland wohnen, sich dort dauerhaft aufhalten oder arbeiten.
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Grundversicherung
Wenn Sie keinen neuen festen Wohnsitz im Ausland haben, weil Sie beispielsweise nur vorübergehend ein Sabbatical machen, können Sie in der Schweiz grundversichert bleiben.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz aber dauerhaft ins Ausland, endet die Grundversicherungspflicht in der Schweiz – mit folgenden Ausnahmen:
- für EU-/EFTA-Staaten
- für Rentnerinnen und Rentner
- für Entsandte
Kontaktieren Sie uns frühzeitig. So stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungssituation auch in Zukunft rechtskonform ist.
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Zusatzversicherung
Wenn Sie in der Schweiz versicherungspflichtig sind und hier Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben, können Sie Ihre Zusatzversicherungen behalten: für maximal 12 Monate ab Ihrer Ausreise.
Sollten Sie wegen Ihres Umzugs nicht mehr der Versicherungspflicht nach KVG unterstehen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, werden Ihre Zusatzversicherungen per Ausreisedatum beendet. Hierzu melden Sie sich bitte bei Sanitas.
Zusatzversicherungen vorübergehend pausieren
Wenn Sie innerhalb von 6 Jahren in die Schweiz zurückkehren, können Sie einen Antrag auf Sistierung Ihrer Zusatzversicherungen stellen – das heisst, wir pausieren die Versicherungen vorübergehend. Sie bezahlen in dem Fall 30 Prozent der aktuellen Monatsprämie weiter und können nach Ihrer Rückkehr die Zusatzversicherungen ganz einfach ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.
Wichtig: Die Grundversicherung hingegen kann nicht sistiert werden.
Voraussetzungen für eine Pausierung
- Mindestdauer des Auslandsaufenthalts: 3 Monate
- Maximaldauer: 6 Jahre, bis zum vollendeten 70. Altersjahr
- Keine laufenden Leistungsfälle
Sie wollen Ihre Zusatzversicherungen sistieren? Dies geht am einfachsten, wenn Sie sich bei uns melden.
- Mindestdauer des Auslandsaufenthalts: 3 Monate
Auswandern als Rentnerin oder Rentner
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EU- oder EFTA-Land
Rente aus der Schweiz
Falls Sie Ihre Rente aus der Schweiz beziehen, sind Sie weiterhin in der Schweiz krankenversicherungspflichtig und müssen hier eine Grundversicherung haben.
Rente vom neuen Wohnland
Erhalten Sie Ihre Rente dort, wo Sie neu wohnen, müssen Sie dort eine Krankenversicherung abschliessen.
Ausnahmefälle
Wenn Sie mit Ihrer Schweizer Rente nach Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Portugal oder Spanien auswandern, gilt das Optionsrecht. Das heisst: Sie können selbst entscheiden, wo Sie sich krankenversichern wollen – in der Schweiz oder am neuen Wohnsitz.
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Land ausserhalb der EU
Sie unterliegen nicht mehr der schweizerischen Versicherungspflicht, wenn Ihr neuer Wohnsitz ausserhalb des EU- und EFTA-Raums ist.
Auswandern als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
Sogenannte Entsandte sind für einen Arbeitgeber aus der Schweiz im Ausland tätig. Folgendes gilt für Entsandte, die Schweizer Sozialabgaben leisten, in der Regel:
- Krankenversicherungspflichtig in der Schweiz
- Auswandern für höchstens 2 Jahre
- Verlängerbar bis zu maximal 6 Jahren
Prüfen Sie, ob Sie sich im neuen Wohnland nach ausländischem Recht krankenversichern müssen und ob Sie sich von der schweizerischen Versicherungspflicht befreien können.
Einfach in eine internationale Krankenversicherung übertreten
- Aufnahme ohne Risikoprüfung, wenn Sie bei Sanitas eine ambulante oder stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen haben (Vorbehalte werden übernommen)
- Freie Arzt- und Spitalwahl
- Spitalaufenthalt weltweit in der privaten Abteilung
- Lebenslanger Versicherungsschutz
- Kostenlose medizinische Beratung am Telefon, Zweitmeinung sowie weltweiter Concierge-Service
- Zusatzoptionen wie Zahn- und Augenbehandlungen, medizinische Evakuierung und Rücktransport in die Heimat
Kontakt aufnehmen
Melden Sie sich direkt bei ASN und erwähnen Sie, dass Sie bisher bei Sanitas versichert waren.
ASN, Advisory Services Network AG
Bederstrasse 51 Postfach
1585 CH-8027 Zürich
043 399 89 89
info@asn.ch
Häufig gestellte Fragen
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Was gilt für Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten?
Vereinbaren Sie am besten einen Rückruf mit uns.
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Kann ich die Krankenkasse bei Auswanderung kündigen?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie dem Ausreiseland, der Erwerbssituation und dem Personenstatus. Rufen Sie uns am besten an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Wie ist mein Versicherungsschutz im Ausland vor dem Auswandern?
Ihre Grundversicherung deckt gewisse Leistungen ab – aber nicht alle. Mit einer Zusatzversicherung können Sie noch entspannter reisen.
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Kann ich Rechnungen einreichen, während meine Versicherung sistiert ist?
Nein, während der Sistierung können Sie keine Rechnungen einreichen.
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Besteht während der Sistierung trotzdem ein Versicherungsschutz?
Nein, es besteht kein Versicherungsschutz aus der sistierten Versicherung.