In der Schweiz beteiligen sich Versicherte an den Behandlungskosten. Zu dieser Kostenbeteiligung gehören die Franchise, der Selbstbehalt und der Spitalbeitrag.
Versicherte haben die Möglichkeit, eine der folgenden Franchisen für die Grundversicherung zu wählen. Die Höhe der Franchise beeinflusst die Höhe der Krankenkassenprämie. Sie haben die Möglichkeit, eine höhere Franchise zu wählen, um von attraktiven Prämienrabatten zu profitieren.
Kinder | 0 | 100 | 200 | 300 | 400 | 500 | 600 |
Erwachsene |
300 | 500 |
1000 |
1500 | 2000 | 2500 |
Kinder- und Erwachsenenfranchise (in CHF)
Sie können die Höhe Ihrer Franchise selber bestimmen. Finanziell kann sich sowohl eine hohe als auch eine tiefe Franchise lohnen.
In der Grundversicherung können Sie Ihre Franchise jedes Jahr neu festlegen. Eine Änderung der Franchise ist in der Grundversicherung ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig vom Gesundheitszustand und von laufenden ärztlichen Behandlungen möglich.
Wenn Sie Ihre Franchise reduzieren möchten, muss die Mitteilung bis 30. November bei Sanitas eintreffen. Wenn Sie die Franchise erhöhen wollen, muss Ihre Mitteilung bis 31. Dezember eintreffen. Die Franchise kann nur auf den 1. Januar eines Folgejahres geändert werden.
Ihre Franchise in der Grundversicherung können Sie im Sanitas Portal einfach und schnell selbst anpassen. Interessiert? Jetzt registrieren und gleich loslegen! Oder Sie passen die Franchise über unsere Website an.
Die Franchise ist die Kostenbeteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten. Sobald dieser Betrag ausgeschöpft ist, übernimmt die Krankenkasse in der Grundversicherung 90 Prozent der Kosten. Die restlichen 10 Prozent der Kosten bezahlen die Versicherten selber. Diesen Kostenanteil nennt man Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent. Für Originalmedikamente, für die es ein Generikum gibt, beträgt der Selbstbehalt 40 Prozent.
Die maximale Höhe des Selbstbehalts ist 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Sobald mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Kasse versichert sind, ist der Selbstbehalt für alle Kinder auf 700 Franken beschränkt.
Der Selbstbehalt beträgt für Generika in der Regel 10 Prozent, für Originalpräparate 40 Prozent.
Der höhere Selbstbehalt für Originalpräparate gilt nicht,
Ob Sie für Ihr Medikament einen erhöhten Selbstbehalt bezahlen, können Sie mit der Generika-Suche von Sanitas herausfinden.
Der Spitalkostenbeitrag ist eine zusätzliche Kostenbeteiligung, die bei einem Spitalaufenthalt anfällt. Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Ausbildung sind und keine Mutterschaftsleistungen beziehen, zahlen pro Tag 15 CHF an die Kosten des Aufenthaltes. Weitere Informationen zum Spitalkostenbeitrag.
Die Leistungen im Rahmen einer Mutterschaft werden von den Krankenkassen ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt vergütet. Während der Schwangerschaft fällt also keine Franchise bei Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft an. Bei der Krankenversicherung beginnt die Mutterschaft mit der 13. Schwangerschaftswoche und endet acht Wochen nach der Geburt. Dies gilt auch für Krankheiten und Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
Gut zu wissen: Informieren Sie Sanitas frühzeitig über Ihre Schwangerschaft, damit Ihnen die Franchise und der Selbstbehalt nicht verrechnet werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Schwangerschaft.