Dossier: Entscheidungen

Vorteile und Tücken der Zweitmeinung

Sie ist das gute Recht aller Patientinnen und Patienten, schafft oft Klarheit, kann aber auch Verwirrung stiften: Eine medizinische Zweitmeinung einzuholen, ist salonfähig geworden. Wer einige Tipps befolgt, macht sich die Sache leichter.

Text: Robert Wildi; Foto: Sanitas

Erlebt haben wir die Situation fast alle einmal: Man geht mit gesundheitlichen Problemen in die Arztpraxis und mit Zweifeln im Kopf wieder nach Hause. Hat die Hausärztin meine Bauchschmerzen ernstgenommen? Ist die vom Augenarzt verordnete Lasertherapie tatsächlich nötig? Muss die vorgeschlagene Krebstherapie genauso erfolgen?

Geht es um die eigene Gesundheit, fühlen wir uns schnell verunsichert. Es ist nachvollziehbar, dass in solchen Situationen der Wunsch wächst, mit einer unabhängigen Beurteilung durch eine andere Fachperson mehr Klarheit zu gewinnen. Erika Ziltener, Präsidentin des Dachverbandes Schweizerischer Patientenstellen (DVSP), mahnt aber zur Vorsicht: «Eine Zweitmeinung ist oft hilfreich, aber natürlich nicht immer besser als die Erstmeinung.»

Sie hat in den 19 Jahren ihrer Tätigkeit verschiedene Erfahrungen mit Zweitmeinungen gesammelt, die ihr gut im Gedächtnis geblieben sind. Speziell bei Krebserkrankungen sei der Wert einer Zweitmeinung oft sehr hoch. «Und auch bei Rückenleiden erinnere ich mich an verschiedene Fälle, in denen eine Zweitmeinung dank der vorgeschlagenen alternativen Behandlungsmethoden sehr viel bewirkt und den vorschnellen Einsatz des Skalpells verhindert hat.»

Eine Zweitmeinung kann also bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung helfen – wenn man einige Punkte beachtet. Ein kurzer Leitfaden von Erika Ziltener:

Wann ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen?

Wenn eine grössere Operation erfolgen soll, etwa eine Rückenoperation aber auch in der Behandlung von Krebs. Oder wenn sich ein Patient von seinem Arzt nicht gut informiert fühlt, wenn das Vertrauen fehlt, Fragen nicht ausreichend beantwortet werden oder Zweifel an der Notwendigkeit eines Eingriffs bestehen.

Entschliessen sich heute mehr Menschen dazu, Zweitmeinungen einzuholen?

Ja, die Tendenz ist steigend, weil die Zweitmeinung erstens von den Ärzten selbst, aber auch von Organisationen wie der Patientenstelle immer offensiver empfohlen wird. Eine Zweitmeinung wird auch von der Grundversicherung übernommen.  

Nach welchen Kriterien sollten sich Patienten eine Ärztin oder einen Arzt für eine Zweitmeinung aussuchen?

Man sollte eine Ärztin aus dem jeweiligen Fachgebiet konsultieren, die nicht mit der behandelnden Ärztin zusammenarbeitet. Bei onkologischen Erkrankungen ist es empfehlenswert, direkt mit einem Zentrumsspital, zum Beispiel dem Universitätsspital Zürich, Kontakt aufzunehmen.  

Wer kann bei der Suche nach geeigneten Fachpersonen für eine Zweitmeinung helfen?

Vielleicht finden sich ja im eigenen Freundes- oder Bekanntenkreis gute Fachpersonen. Auch Onlineportale können helfen, allerdings müssen sie unabhängig sein und dürfen keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Gut unterstützen kann auch die Patientenstelle.

Kann auch die Zweitmeinung einer Person mit anderem medizinischen Hintergrund hilfreich sein?

Bei bestimmten Fragestellungen lohnt es sich, konservative Alternativbehandlungen in Betracht zu ziehen. Das hängt von der Krankheit ab. Bei grösseren Behandlungen und Eingriffen sollte die Zweitmeinung aber von einem Facharzt aus dem entsprechenden Fachgebiet stammen.

Macht auch eine Dritt- oder gar Viertmeinung Sinn?

Jede Ärztin vertritt eine eigene Meinung. Sucht man zu viele Experten auf, steigert das tendenziell die Verunsicherung und macht den Entscheid noch schwieriger.  

Wie geht man vor, wenn die Zweitmeinung ein ganz anderes Vorgehen empfiehlt?

Man muss sich als Patient genau über den Nutzen informieren und die Risiken beider Behandlungen im Detail kennen, um dann individuell abwägen und entscheiden zu können. Allenfalls lohnt es sich, mit dem behandelnden Arzt die offenen Fragen nochmals zu besprechen.

Belastet das Einholen einer Zweitmeinung das Vertrauensverhältnis zum Stammarzt?

Jeder Patient darf eine Zweitmeinung einholen und muss sich dafür nicht rechtfertigen. Natürlich kann dies das Vertrauensverhältnis in bestimmten Fällen trüben. Aber dann empfiehlt sich eine Zweitmeinung erst recht.  

Soll ich meine Ärztin über meine Absicht, eine Zweitmeinung einzuholen, in Kenntnis setzen?

Das kann man tun, muss es aber nicht zwingend.  

Wie soll ich vorgehen, wenn er oder sie gereizt reagiert?

Man sollte der Ärztin oder dem Arzt mitteilen, dass man eine Zweitmeinung sucht, um einen mündigen Entscheid fällen zu können und nicht, weil man seinem Arzt oder seiner Ärztin misstraut. Kommt diese Botschaft nicht an, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob man nicht sowieso besser wechseln würde.

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