Checkliste: Formalitäten vor der Geburt
Administration und Behördengänge: Die meisten Menschen machen keine Freudensprünge bei diesen Stichworten. Trotzdem gehören auch Formalitäten zur Vorbereitung auf Ihr neues Leben mit Kind. Mit unserer Checkliste vergessen Sie nichts.
Vaterschaftsanerkennung
Unverheiratete Paare kümmern sich am besten bereits vor der Geburt um eine Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt. Nach der Vaterschaftsanerkennung können die leiblichen Eltern im Zivilstandsamt das gemeinsame elterliche Sorgerecht erklären. Wer dies erst nach der Geburt tun möchte, muss sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) am Wohnsitz des Kindes wenden. Mit der Vaterschaftsanerkennung entsteht eine Unterhaltspflicht des Vaters bis zur Volljährigkeit des Kindes. Ausserdem wird das Kind gegenüber dem Vater erbberechtigt.
Mutterschaftsentschädigung
Sie haben Anrecht auf 80 Prozent Ihres Lohns während des Mutterschaftsurlaubs, der 14 Wochen beziehungsweise 98 Tage ab Geburt dauert. Wenn Sie angestellt sind, wird der Arbeitgeber die entsprechenden Formalitäten für Sie erledigen. Sind Sie selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig, müssen Sie den Anspruch direkt bei der Ausgleichskasse geltend machen.
Familienzulagen (Kinderzulagen)
In der Schweiz steht allen erwerbstätigen Eltern eine Familienzulage, auch Kinderzulage genannt, zu. Massgebend für die Höhe der Zulage ist die berufliche Stellung der Eltern, wobei die Familienzulagen von Kanton zu Kanton variieren, das Bundesgesetz schreibt aber eine Mindestleistung vor (200 Franken pro Kind). Die Familienzulagen werden mit dem Lohn ausbezahlt – Sie müssen diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Wenn Sie selbstständig erwerbend sind, wenden Sie sich an die Ausgleichskasse.
Krankenversicherung
Die Grundversicherung können Sie vor der Geburt und bis zu drei Monate nach der Geburt abschliessen. Melden Sie Ihr Kind vor der Geburt an, wird es ohne Gesundheitsprüfung in die Zusatzversicherung aufgenommen. Nach der Geburt ist die Gesundheitsprüfung Pflicht für alle Krankenversicherungen.
Versicherungen
Melden Sie allen Ihren Versicherungen den Familienzuwachs.
Unterlagen für die Geburt
Das Neugeborene muss innert drei Tagen beim Zivilstandsamt angemeldet werden. Wenn Sie in einem Spital oder Geburtshaus gebären, erledigen diese die Anmeldung für Sie. Dazu benötigen Sie folgende Dokumente:
- Verheiratete Paare: Familienausweis/Familienbüchlein, Wohnsitzbestätigung, Personalausweise
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweise, Familienausweis/Familienbüchlein, Wohnsitzbestätigung, Passkopien
- Unverheiratete Frauen: Wohnsitzbestätigung, Personalausweis, Vaterschaftsanerkennung (sofern vorhanden)
Die Wohnsitzbestätigung erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts.
Pass / Identitätskarte (ID)
Falls Sie bald nach der Geburt ins Ausland reisen wollen, sollten Sie bereits früh daran denken, dass auch neugeborene Babys einen Pass oder eine ID benötigen. Bleiben Sie vorerst in der Schweiz, können Sie diesen Punkt getrost nach hinten schieben.
Geburtskarten
Erstellen Sie bereits vor der Geburt eine Liste mit den Namen und Adressen der Personen, denen Sie gerne eine Geburtskarte schicken möchten. Und wählen Sie bereits die Art der Karte und der Gestaltung. So können Sie die Karten gleich nach der Geburt verschicken.
Kinderarzt
Planen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin die Vorsorgeuntersuchungen für das Neugeborene. Und melden Sie sich frühzeitig bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt an, da diese unter Umständen Wartelisten haben.