Was tun bei ausgeschlagenem Milchzahn?
Ob abgebrochen oder ausgeschlagen: Zahnunfälle bei Kindern sorgen für Schreckmomente. Sind aber nur die Milchzähne betroffen, ist es meistens halb so schlimm.
Der kleine Yanis weint heftig. Er hat auf dem Spielplatz nicht aufgepasst, die Schaukel ist ihm ins Gesicht geflogen. Ein Schreckmoment: Yanis blutet stark aus dem Mund, ein Milchzahn ist ausgeschlagen. Zahnunfälle bei Kindern passieren schnell und wirken oft dramatisch. In vielen Fällen ist alles aber nur halb so schlimm, vor allem wenn «nur» Milchzähne betroffen sind. Die Eltern von Yanis reagieren richtig: Sie pressen mit einer sterilen Mullbinde auf die Wunde, um die Blutung zu stoppen. Der Gang zum Zahnarzt kann bis zum nächsten Tag warten, denn herausgeschlagene Milchzähne werden nicht wieder eingesetzt.
Wenn Kleinkinder Zähne ausschlagen
Auch für gelockerte oder abgebrochene Milchzähne gibt es meistens keine Behandlung, gelockerte Zähne wachsen in der Regel von alleine wieder an. Dennoch sollte das Kleinkind am nächsten Tag zu einem Zahnarzt. Blutet es allerdings aus dem abgebrochenen Zahn, ist der Zahnarztbesuch noch am selben Tag wichtig, damit der Zahnarzt den Zahn abdecken kann. So verhindert er, dass der Nerv abstirbt. Bei verschobenen Zähnen heisst es: Sofort zum Zahnarzt, damit er die Zähne wieder an den richtigen Platz drücken kann. Bei hineingeschlagenen Milchzähnen wiederum ist eine Behandlung nur in seltenen Fällen nötig.
Zahnunfälle bei bleibenden Zähnen
Schwerwiegender sind Zahnunfälle, wenn Kinder bereits bleibende Zähne haben. Sie sollten den Zahnarzt innert Stunden aufsuchen und abgebrochene Zähne und Zahnstücke mitnehmen – eingelegt in Milch oder Speichel. Abgebrochene Zähne dürfen unter keinen Umständen desinfiziert und an der Wurzel angefasst werden. In Apotheken gibt es Zahnrettungsboxen zu kaufen, in denen Sie den Zahn ideal lagern können, bis Sie beim Zahnarzt sind.
Wichtig ist auch, das Kind nach dem Unfall zu beobachten. Verhält es sich anders, ist ihm übel oder ist es schläfrig? Dies könnten Anzeichen für eine Gehirnerschütterung sein. Ein Besuch beim Kinderarzt ist dann angebracht.
Was zahlt die Versicherung?
Bei einem Unfall zahlt die Grundversicherung des Kindes die anfallenden Zahnarztkosten. Auch wenn im Moment keine Behandlung nötig ist, sollten die Kinder einen Zahnarzt aufsuchen, damit dieser den Befund aufnimmt und die Eltern den Unfall der Versicherung melden können. Denn Folgeschäden zeigen sich oft erst Jahre später. Die Grundversicherung übernimmt nur Zahnarztkosten aufgrund eines Unfalls und einigen wenigen krankheitsbedingten Ausnahmen. In allen anderen Fällen übernimmt sie keine Kosten für Zahnbehandlungen.
Checkliste: Wann ein Besuch beim Zahnarzt nötig ist
Milchzähne:
Verschoben: am gleichen Tag, Zähne werden wieder korrekt platziert
Abgebrochen: innert Tagen, wenn es aus dem abgebrochenen Zahn blutet am gleichen Tag
Herausgeschlagen: innert Tagen, Zähne werden nicht ersetzt
Gelockert: innert Tagen, Behandlung ist nicht dringend
Hineingeschlagen: innert Tagen, Behandlung ist selten nötig
Bleibende Zähne:
In allen Fällen innert Stunden: herausgeschlagene Zähne oder abgebrochene Zahnstücke in Milch oder etwas Speichel eingelegt mitnehmen